Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Invaliditätsgrad

Der Invaliditätsgrad ist ein wichtiger Begriff aus der privaten Unfallversicherung. Er beschreibt den Umfang einer dauerhaften Beeinträchtigung von Körper und/oder Psyche nach einem Unfall.  Der Invaliditätsgrad wird festgestellt, um die Invaliditätsleistung zu berechnen. Der Invaliditätsgrad orientiert sich an der prozentualen Funktionsminderung oder aber den vollständigen Verlust von Gliedern, Körperteilen sowie Sinnesorganen. Aus Invaliditätsgrad, Gliedertaxe, Progression und Versicherungsbestandteilen wird die Auszahlungssumme und damit die Invaliditätsleistung errechnet.

In der Gliedertaxe ist für jeden Bereich des Körpers und für jedes Sinnesorgan ein Invaliditätsgrad vorgeschrieben. Stellt ein Arzt innerhalb der geltenden Frist nach dem Unfall einen andauernden Schaden fest, erhält der Versicherungsnehmer entsprechend seiner Beeinträchtigung eine Invaliditätsleistung von seiner privaten Unfallversicherung. Bestimmt wird der Invaliditätsgrad durch den Arzt. Sollte bei der ärztlichen Begutachtung festgestellt werden, dass ein Körperteil nur in Teilen in seiner Funktion beeinträchtigt ist, wird auch der Invaliditätsgrad nur anteilig bei den Berechnungen berücksichtigt.