Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Modellrechnung

Die Modellrechnung ist ein Begriff aus dem Bereich der Lebensversicherung. Nach § 154 VVG muss eine Versicherungsgesellschaft im Zusammenhang mit einem Angebot oder dem Abschluss einer Lebensversicherung, bei denen über die bezifferten Leistungshöhen und vertraglich garantierten Leistungen hinausgehende mögliche Leistungen enthalten sind, eine Modellrechnung übersenden. Auf der Modellrechnung muss die mögliche Ablaufleistung unter Berücksichtigung der Rechnungsgrundlagen für die Beiträge bzw. Prämien mit drei verschiedenen Zinssätzen dargestellt werden. Dies gilt nicht für Risiko-Lebensversicherungen.

Die Modellrechnung ist also ein Rechenmodell, das fiktive Annahmen enthält. Versicherungsnehmer müssen klar und deutlich darauf  hingewiesen werden, dass aus der Modellrechnung kein Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft abgeleitet werden kann. Die Modellrechnung ist lediglich als Szenarioberechnung über die potenzielle Ablaufleistung einer Lebensversicherung zu betrachten.