Begriff | Definition |
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Modellrechnung | Die Modellrechnung ist ein Begriff aus dem Bereich der Lebensversicherung. Nach § 154 VVG muss eine Versicherungsgesellschaft im Zusammenhang mit einem Angebot oder dem Abschluss einer Lebensversicherung, bei denen über die bezifferten Leistungshöhen und vertraglich garantierten Leistungen hinausgehende mögliche Leistungen enthalten sind, eine Modellrechnung übersenden. Auf der Modellrechnung muss die mögliche Ablaufleistung unter Berücksichtigung der Rechnungsgrundlagen für die Beiträge bzw. Prämien mit drei verschiedenen Zinssätzen dargestellt werden. Dies gilt nicht für Risiko-Lebensversicherungen. Die Modellrechnung ist also ein Rechenmodell, das fiktive Annahmen enthält. Versicherungsnehmer müssen klar und deutlich darauf hingewiesen werden, dass aus der Modellrechnung kein Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft abgeleitet werden kann. Die Modellrechnung ist lediglich als Szenarioberechnung über die potenzielle Ablaufleistung einer Lebensversicherung zu betrachten.
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