Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Musterbedingungen

Musterbedingungen und Mustertarife sind exemplarisch von den Versicherungsgesellschaften an Interessenten bzw. potenzielle Versicherungsnehmer übermittelte Unterlagen, wie eine abzuschließende Versicherung ausgelegt werden könnte.

Früher haben Versicherungsverbände und Aufsichtsbehörden AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) ausgearbeitet und übermittelt. Seit dem Wegfall des aufsichtsbehördlichen Genehmigungsbedürfnisses werden durch Verbände und Gesellschaften unverbindliche Musterbedingungen und Mustertarife für Privatkunden ausgearbeitet, um für mehr Markttransparenz zu sorgen.

Musterbedingungen und Mustertarife sollen demnach als grundlegendes Regelwerk einen Überblick über die Möglichkeiten im Versicherungsbereich gewähren, sind für die Versicherungsgesellschaften jedoch unverbindlich. Die Verwendung von Musterbedingungen und Mustertarifen ist fakultativ. Es können trotzdem abweichende Bedingungen vereinbart werden. Oft beziehen sich Versicherungsgesellschaften in ihren Versicherungsbedingungen aber auf ihre Musterbedingungen. Gemeinsam mit den Tarifbedingungen sowie dem Tarif bilden die Musterbedingungen dann die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

 

Synonyme: Mustertarife