Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Progression

Der Begriff der Progression kann mit „Fortschritt“ oder „Entwicklung“ übersetzt werden. Im Bereich der Wirtschaftswissenschaften wird im Steuerrecht häufig der Begriff der Progression genutzt. Durch progressive Steuertarife müssen Menschen mit hohen Einkünften überproportional mehr Steuern zahlen als Geringverdiener.

Die Steuerprogression der Einkommensteuer soll der Gerechtigkeit dienen. Der Grundgedanke dahinter ist die Befriedigung von Grundbedürfnissen bei Menschen mit geringeren Einkünften. Bei Anstieg der Einkünfte steigen jedoch diese Bedürfnisse kaum an, sodass mehr Geld in Luxusgüter investiert werden kann. Aus Sicht des Staates können dann auch höhere Steuern zum Staatshaushalt geleistet werden.

Bei Versicherungen beschreibt der Begriff der Progression bei privaten Unfallversicherungen den überproportionalen Anstieg von Mehrleistungen im Falle von Invalidität. Je umfangreicher und intensiver der erlittene geistige oder körperliche Unfallschaden ausfällt, desto höher ist auch die Invaliditätsleistung – sofern eine Progression vereinbart worden ist. In diesen Fällen wird häufig ein Beitragszuschlag verlangt.