
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Grundbesitzerhaftpflichtversicherung | Die Grundbesitzerhaftpflicht bezeichnet die gesetzliche Verantwortung von Eigentümern und anderen verantwortlichen Personen für Schäden, die Dritten durch Gefahren auf einem Grundstück oder an einem Gebäude entstehen. Grundlage sind insbesondere die allgemeinen Schadensersatzvorschriften des § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie bei bestimmten Gebäudeschäden § 836 BGB. Eine Haftung entsteht nicht automatisch bei jedem Unfall auf einem Grundstück, sondern setzt die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Welche Pflichten haben Grundstückseigentümer?Grundstückseigentümer müssen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht zumutbare Maßnahmen ergreifen, damit Dritte nicht durch vermeidbare Gefahren zu Schaden kommen. Dazu können beispielsweise die Kontrolle von Bäumen, die Sicherung schadhafter Treppen oder die Beseitigung gefährlicher Zustände auf Wegen gehören. Auch Räum- und Streupflichten können bestehen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, richtet sich nach der konkreten Gefahrenlage, der Nutzung des Grundstücks und den Umständen des Einzelfalls. Wann haftet ein Grundbesitzer für Schäden?Eine Haftung kann beispielsweise entstehen, wenn sich ein Dachziegel aufgrund mangelhafter Unterhaltung löst und ein geparktes Fahrzeug beschädigt oder wenn eine Person wegen einer pflichtwidrig nicht beseitigten Gefahrenstelle stürzt. Entscheidend ist, ob eine rechtlich bestehende Sicherungspflicht verletzt wurde und diese Pflichtverletzung für den Schaden ursächlich war. Bei Schäden durch den Einsturz eines Gebäudes oder die Ablösung von Gebäudeteilen können zusätzlich die besonderen gesetzlichen Regelungen des § 836 BGB relevant sein. Welche Bedeutung hat die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt im vereinbarten Umfang vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche, die aus dem Besitz oder der Verantwortung für versicherte Grundstücke und Gebäude entstehen. Sie prüft Schadensersatzforderungen, erfüllt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Abschluss dieser Versicherung besteht nicht. Bei selbst genutzten Immobilien kann die entsprechende Haftung bereits über eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert sein. Für vermietete Gebäude, unbebaute Grundstücke oder andere Nutzungsformen kann dagegen ein gesonderter Versicherungsschutz erforderlich beziehungsweise sinnvoll sein. Welche Risiken abgesichert werden sollten und worauf Eigentümer achten müssen, erläutert die Fachseite zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. |