Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Mietausfall

Ein Mietausfall liegt dann vor, wenn Vermieter die im Mietvertrag vereinbarte Miete gar nicht oder nicht in voller Höhe erhalten. Mietverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse, in der sich Mieter der Zahlung der vereinbarten Miete verpflichten. Zu einem Mietausfall kann es insbesondere dann kommen, wenn Mieter wegen Arbeitslosigkeit, Schulden, steigenden Kosten oder aus anderen Gründen zahlungsunfähig werden. Mietnomaden zahlen die Miete ganz oder teilweise jedoch aus Gründen der Zahlungsunwilligkeit nicht.

Weist das Mietobjekt einen begründeten Mangel auf, können Mieter auch eine Mietminderung geltend machen, was zum normalen Mietausfallrisiko gehört. Unter einen Mietausfall kann auch die Vermietung von Räumlichkeiten zu einem geringeren Mietzins als der bisher erzielten Miete zählen. Leerstände fallen hingegen nicht unter das Mietausfallrisiko, weil hier eine Nichtvermietung vorliegt.

Vermietern stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, sich vor Mietausfällen zu schützen und abzusichern. Mitbürgschaften und Mietsicherheiten reduzieren das Risiko von Mietausfällen. Kommt es zu einem Ausfall der Miete, dürfen Vermieter diese Sicherheiten in Anspruch nehmen. Durch den Abschluss einer Mietverlustversicherung kann das vermietete Objekt gegen Gefahren wie Brand, Explosion, Blitzschlag, Rohrbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Frost gegen eine Unbenutzbarkeit und damit gegen Gründe für die Verweigerung von Mietzahlungen oder Mietminderungen abgesichert werden.

Ähnlich gelagerte Ausfallrisiken können durch zusätzliche Bausteine einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Die Kosten einer separaten Mietausfallversicherung können nicht im Rahmen der Nebenkosten für Wohnraum-Mietverträge auf die Mieter umgelegt werden. Bei gewerblichen Mietverträgen können andere Regelungen gelten.