Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen wird. Sie kann von beiden Vertragsparteien – dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer – aus wichtigen Gründen ausgesprochen werden. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der eine bestimmte Frist eingehalten werden muss, tritt die fristlose Kündigung sofort in Kraft.
Allgemeine Gründe für eine fristlose Kündigung können beispielsweise Vertragsverletzungen, wie Diebstahl, Betrug oder Arbeitsverweigerung, sein. Auch grobe Beleidigungen, Mobbing oder sexuelle Belästigung können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Wichtig ist dabei, dass der Grund für die Kündigung so schwerwiegend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für beide Parteien unzumutbar ist.

Fristlose Kündigung bei Versicherungen
Im Versicherungsbereich gibt es spezielle Regelungen für eine fristlose Kündigung. Versicherungsverträge sind in der Regel langfristige Verträge, die eine Kündigung während der Laufzeit erschweren. Dennoch gibt es Situationen, in denen eine fristlose Kündigung notwendig sein kann.
Beispiel
Ein Kunde hat eine Kfz-Versicherung abgeschlossen und verursacht innerhalb kurzer Zeit mehrere Unfälle, bei denen er grob fahrlässig gehandelt hat. In diesem Fall kann die Versicherung eine fristlose Kündigung aussprechen, da der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat und somit eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.

Gründe für eine fristlose Kündigung bei Versicherungen können beispielsweise sein:

  1. Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge
    Wenn der Versicherungsnehmer seine Beiträge nicht zahlt, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Denn durch die Nichtzahlung entsteht ein Vertrauensverlust zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, der eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht.

  2. Verletzung der Anzeigepflicht
    Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß anzugeben. Verschweigt er wichtige Informationen oder gibt falsche Angaben, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Denn die Versicherung basiert auf dem Vertrauen in die Angaben des Versicherungsnehmers.

  3. Betrug oder arglistige Täuschung
    Wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben macht oder einen Schaden absichtlich herbeiführt, um eine Versicherungsleistung zu erhalten, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Auch hier ist das Vertrauen zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer gestört und eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar.

  4. Verletzung von Obliegenheiten
    Obliegenheiten sind vertragliche Pflichten, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Verletzt er diese Pflichten, wie zum Beispiel die Meldepflicht bei einem Schadenfall, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

  5. Vertragsverletzungen durch den Versicherer
    Auch der Versicherer kann vertragliche Pflichten verletzen, die eine fristlose Kündigung durch den Versicherungsnehmer rechtfertigen können. Beispielsweise wenn die Versicherung ihre Leistungen nicht erbringt oder die Versicherungsbedingungen einseitig ändert.

In jedem Fall muss eine fristlose Kündigung bei Versicherungen gut begründet und nachweisbar sein. Der Versicherungsnehmer hat jedoch das Recht, gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.