Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Mietverlustversicherung

Eine Mietverlustversicherung leistet Entschädigungen für Mietausfälle, die auf einen Schaden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Hagel beruhen. Die Mietverlustversicherung ist eine Ergänzung der Gebäudeversicherung. Versichert wird der Mietausfall, der dadurch entsteht, dass die Mieter wegen des Schadens die Zahlung der Miete ganz oder teilweise einstellen. Die Mietverlustversicherung schützt demnach vor den wirtschaftlichen Folgen eines solchen Schadens. Ersetzt wird dann der Mietausfall als Folge der gesetzlichen oder vertraglichen Berechtigung von Mietern, die Mietzahlung ganz oder teilweise wegen der Nutzungseinschränkung einzustellen. Die vermieteten Räumlichkeiten müssen demnach durch das Schadensereignis unbenutzbar bzw. unbewohnbar sein, sodass Mieter das Recht haben, die Miete zu kürzen, zu mindern oder ganz einzubehalten.

Versichert wird vor allem der Mietausfallschaden, der durch den Sachschaden am vermieteten Objekt entstanden ist. Aber auch fortlaufende Nebenkosten können mitversichert werden.

Synonyme: Mietausfallversicherung