Begriff | Definition |
---|---|
Protracted Default | Der in der deutschen Sprache mit „Nichtzahlungstatbestand“ zu übersetzende Begriff des Protracted Default bezieht sich auf die Kreditversicherung. Wird ein Protracted Default im Versicherungsvertrag vereinbart, tritt ein Versicherungsfall nicht erst bei einer Insolvenz und damit Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ein, sondern bereits bei Zahlungsverzug. Die Entschädigungsleistungen werden je nach Variante nach festen Abläufen ausgezahlt, beispielsweise bei Zahlungsverzug trotz einredefreien Lieferantenforderungen und Veranlassung von qualifizierten Inkassomaßnahmen. Erst dann werden tatsächliche Außenstände ausgezahlt. Durch diese Zahlungen gehen Forderungen auf die Kreditversicherungsgesellschaft über, die dann Gläubiger wird. Protracted Default Klauseln können international unterschiedlich geregelt werden.
Zugriffe - 334 |