Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kautionsversicherung

Bei der mit KTV abgekürzten Kautionsversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die Garantien, Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungsverpflichtungen absichert und übernimmt. Abgeleitet wird der Begriff der Kautionsversicherung von der „Kaution“, was vom lateinischen Wort „cautio“ abstammt und mit Sicherheit oder Vorsicht übersetzt werden kann. Bei einer Kaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung, die durch die Kautionsversicherung in Form einer Eventualverbindlichkeit geleistet werden kann. Die Kautionsversicherung kann mit einem Avalkredit von einer Bank verglichen werden, da auch dort die Haftung übernommen wird.

Durch die Kautionsversicherung wird das Interesse der Kautionsabnehmer oder Kautionsempfänger an der Zahlungsfähigkeit des Versicherungsnehmers abgesichert. Bei dem versicherten Risiko handelt es sich demnach um die Finanzkraft bzw. Bonität oder aber Insolvenzgefahr des Versicherungsnehmers. Bei der Kautionsversicherung tritt die Versicherungsgesellschaft häufig als Bürge auf und der Versicherungsnehmer als Schuldner der Bürgschaftsleistung. Aus diesem Grund zählt die Kautionsversicherung zu den Kreditversicherungen.

Besonders häufig tritt die Kautionsversicherung in Form einer Mietkautionsversicherung in Erscheinung. Hierbei handelt es sich um eine Mietkautionsbürgschaft im Sinne des § 551 BGB. Durch die Kautionsversicherung können Versicherungsnehmer als Mieter ihre vereinbarte Mietkaution hinterlegen, ohne den Betrag tatsächlich anweisen bzw. bezahlen zu müssen. Statt einer Zahlung bürgt die Kautionsversicherung für die Mietsicherheit. Der Vermieter erhält keine Barkaution, sondern eine Bürgschaftsurkunde der Kautionsversicherung. Auch die Mietkaution ist eine Eventualverbindlichkeit. Die Sicherheitsleistung erfolgt beim Vermieter, damit dieser gegen den Ausfall von Miete oder Schäden an seinem Eigentum abgesichert wird.

 

Synonyme: Mietkautionsbürgschaft,Bürgschaftsversicherung