Begriff | Definition |
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Rechtsschutzfall | Im Bereich der Rechtsschutzversicherung wird dann von einem Rechtsschutzfall gesprochen, wenn der Versicherungsnehmer seine Interessen rechtlich vertreten lassen muss. Der Rechtsschutzfall ist also der Schaden- oder Versicherungsfall aus anderen Versicherungssparten und Bereichen. Sobald ein Rechtsschutzfall eintritt, unterzieht die Rechtsschutzversicherung den Sachverhalt einer genauen Überprüfung. Diese Überprüfung soll feststellen, ob tatsächliche eine Vertretungspflicht besteht. Kommt die Versicherungsgesellschaft dabei zu dem Ergebnis, dass der Rechtsschutzfall in die versicherten Risiken fällt, erteilt sie eine Deckungszusage. Die Deckungszusage besagt, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsstreit übernimmt. In die Prüfung bezieht die Versicherung jedoch auch ein, ob der Rechtsschutzfall bzw. das Ereignis in einen Zeitraum fällt, in dem Versicherungsschutz bestand. Ein Rechtsschutzfall muss nach Abschluss des Versicherungsvertrages und vor Beendigung der Versicherungsdauer eingetreten sein. Hier kann es auch sein, dass Wartezeiten berücksichtigt werden müssen. Da die Leistungen in Rechtsschutzversicherungsverträgen häufig eingeschränkt sind, sollten Versicherungsnehmer immer im Vorfeld klären, ob Versicherungsschutz besteht. In einem Rechtsschutzfall mit Deckungszusage können Versicherungsnehmer je nach Vertrag entweder einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen oder sich an den Rechtsanwalt wenden, der von der Versicherungsgesellschaft vorgegeben wird. Zugriffe - 364 |