Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rechtsschutzfall

Ein Rechtsschutzfall bezieht sich auf eine Situation, in der eine Person oder ein Unternehmen rechtlichen Beistand benötigt, um ihre Rechte und Interessen zu schützen. Es handelt sich um einen Fall, in dem ein Rechtsstreit entsteht oder droht, und eine rechtliche Auseinandersetzung notwendig wird, um die eigenen Rechte durchzusetzen oder sich gegen Ansprüche Dritter zu verteidigen.

Welche Arten von Rechtsschutzfällen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Rechtsschutzfällen, die je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich sein können. Zu den häufigsten gehören:

  • Privatrechtsschutz
    Dieser umfasst Streitigkeiten im privaten Bereich wie z.B. bei Kaufverträgen, Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder im Familienrecht.

  • Berufsrechtsschutz
    Hier geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beruf, wie z.B. bei Kündigungen, Arbeitsverträgen oder Gehaltsstreitigkeiten.

  • Verkehrsrechtsschutz
    Dieser bezieht sich auf rechtliche Probleme im Straßenverkehr, wie z.B. bei Verkehrsunfällen oder Bußgeldbescheiden.

  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
    Hier geht es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem eigenen Wohnraum oder Grundstück, wie z.B. bei Bauprojekten oder Nachbarschaftsstreitigkeiten.

  • Strafrechtsschutz
    Dieser umfasst die Kosten für eine strafrechtliche Verteidigung, falls man selbst beschuldigt wird oder Opfer einer Straftat geworden ist.

  • Verwaltungsrechtsschutz
    Hier geht es um Streitigkeiten mit Behörden, wie z.B. bei Ablehnung von Anträgen oder bei Streitigkeiten um Sozialleistungen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Rechtsschutzfall vorliegt?
Damit ein Rechtsschutzfall vorliegt, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein Versicherungsvertrag mit einer Rechtsschutzversicherung bestehen.
  2. Der Rechtsstreit muss im Versicherungsvertrag abgedeckt sein.
  3. Der Versicherungsfall muss während der Vertragslaufzeit eingetreten sein.
  4. Es muss eine Erfolgsaussicht für den Rechtsstreit bestehen.
  5. Es dürfen keine Ausschlussgründe im Versicherungsvertrag vorliegen, wie z.B. vorsätzliches Handeln oder Verstöße gegen die Versicherungsbedingungen.

Welche Leistungen umfasst ein Rechtsschutzfall?
Die Leistungen, die im Rahmen eines Rechtsschutzfalls von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, können je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich sein. In der Regel umfassen sie jedoch:

  1. Kostenübernahme für Anwalts- und Gerichtskosten
    Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen Anwalt sowie für Gerichts- und Gutachterkosten.

  2. Beratung durch einen Anwalt
    Die Rechtsschutzversicherung bietet in der Regel eine telefonische Rechtsberatung an und übernimmt die Kosten für die Erstberatung durch einen Anwalt.

  3. Kostenübernahme für Zeugen und Sachverständige
    Falls im Rahmen des Rechtsstreits Zeugen oder Sachverständige benötigt werden, übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch hier die Kosten.

  4. Prozesskostenrisiko
    Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das finanzielle Risiko eines verlorenen Prozesses, d.h. sie zahlt die Kosten der Gegenseite, falls der Versicherte den Rechtsstreit verliert.

  5. Mediation
    In einigen Fällen bietet die Rechtsschutzversicherung auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung durch Mediation an.

Welche Schritte sind im Falle eines Rechtsschutzfalls zu beachten?
Im Falle eines Rechtsschutzfalls sollten folgende Schritte beachtet werden:

  1. Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung aufnehmen
    Sobald ein Rechtsstreit droht oder entsteht, sollte umgehend die Rechtsschutzversicherung informiert werden, damit diese den Fall prüfen und gegebenenfalls Leistungen erbringen kann.

  2. Rechtsberatung einholen
    In vielen Fällen ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld von einem Anwalt beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits abzuschätzen.

  3. Versicherungsbedingungen prüfen
    Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Rechtsstreit vom Versicherungsschutz abgedeckt ist und keine Ausschlussgründe vorliegen.

  4. Dokumente sammeln
    Um den Rechtsstreit erfolgreich führen zu können, ist es wichtig, alle relevanten Dokumente und Beweismittel zu sammeln und aufzubewahren.

  5. Fristen einhalten
    Es ist wichtig, alle Fristen im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit einzuhalten, um keine Nachteile zu erleiden.

Welche Gesetze regeln die Schadensregulierung bei Rechtsschutzversicherungen?
Die Schadensregulierung in Rechtsschutzversicherungen basiert auf gesetzlichen Regelungen.

  1. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist die Grundlage für Versicherungsverträge und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die Bedingungen für Vertragsabschlüsse und Kündigungen.
  2. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung und wirkt sich daher auch auf Rechtsschutzversicherungen aus, die keine Tarife aufgrund diskriminierender Merkmale anbieten dürfen.
  3. Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sorgt für die finanzielle Stabilität der Versicherungsunternehmen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen. Es enthält auch Regeln für die Auszahlung von Schadensersatz.
  4. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält grundlegende Regelungen des Zivilrechts, die auch für Rechtsschutzversicherungen gelten, wie Vertragsrecht und Haftungsfragen.
  5. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt die Gebühren für Anwaltstätigkeiten, die von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden können.
  6. Schließlich regelt das Gerichtskostengesetz (GKG) die Kosten für Gerichtsverfahren, die ebenfalls von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt sein können, wenn dies im Vertrag vereinbart ist.

Zusammenfassung
Ein Rechtsschutzfall entsteht, wenn jemand rechtlichen Beistand braucht, um seine Interessen zu verteidigen. Zu den gängigen Fällen gehören Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz sowie Straf- und Verwaltungsrechtsschutz. Voraussetzungen sind ein bestehender Versicherungsvertrag, Deckung des Rechtsstreits durch den Vertrag, Eintritt des Versicherungsfalls während der Vertragslaufzeit und Aussicht auf Erfolg. Die Leistungen einer Rechtsschutzversicherung können Anwalts- und Gerichtskosten, Beratung, Zeugen- und Sachverständigenkosten, Prozesskostenrisiko und Mediation umfassen. Bei einem Rechtsschutzfall sollte man die Versicherung kontaktieren, rechtliche Beratung suchen, Versicherungsbedingungen prüfen, Dokumente sammeln und Fristen einhalten.