Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Personen, die sich aufgrund ihrer finanziellen Situation keinen Rechtsbeistand leisten können. Sie ermöglicht es Menschen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen, ohne hohe Gerichts- und Anwaltskosten tragen zu müssen.

Wer kann Prozesskostenhilfe beantragen?
Grundsätzlich kann jeder, der nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, Prozesskostenhilfe beantragen. Dies gilt sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen wie beispielsweise Vereine oder GmbHs.

Wie wird die Bedürftigkeit für Prozesskostenhilfe festgestellt?
Die Bedürftigkeit wird anhand des Einkommens und Vermögens des Antragstellers beurteilt. Dabei werden unter anderem das monatliche Nettoeinkommen, die Miete und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt. Auch das vorhandene Vermögen, wie beispielsweise Immobilien oder Sparbücher, wird in die Prüfung einbezogen.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung durch Prozesskostenhilfe?
Die Höhe der Prozesskostenhilfe richtet sich nach den individuellen finanziellen Verhältnissen des Antragstellers. Die staatliche Unterstützung kann sowohl die Gerichtskosten als auch die Kosten für einen Anwalt umfassen. In der Regel werden jedoch nur die tatsächlich notwendigen Kosten übernommen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Prozesskostenhilfe zu erhalten?
Um Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen, muss der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig geführt werden. Zudem darf der Antragsteller nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten selbst zu tragen. Auch darf er keine Rechtsschutzversicherung haben, die für den konkreten Fall eintritt.

Wie beantragt man Prozesskostenhilfe?
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss bei dem zuständigen Gericht gestellt werden, in dem der Rechtsstreit anhängig ist. Hierfür gibt es spezielle Antragsformulare, die ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise Einkommensnachweise, eingereicht werden müssen.

Wer übernimmt die Kosten für Prozesskostenhilfe?
Die Kosten für Prozesskostenhilfe werden vom Staat übernommen. Diese werden jedoch nicht als Zuschuss gewährt, sondern als Darlehen, das im Erfolgsfall des Rechtsstreits zurückgezahlt werden muss. Dies gilt jedoch nur, wenn der Antragsteller über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten zu tragen.

Welche Arten von Rechtsstreitigkeiten können durch Prozesskostenhilfe abgedeckt werden?
Prozesskostenhilfe kann für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten beantragt werden, wie beispielsweise bei Scheidungsverfahren, Mietstreitigkeiten oder Schadensersatzansprüchen. Auch in Strafverfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn der Antragsteller als Nebenkläger oder Zeuge auftritt.

Gibt es eine Einkommensgrenze für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe?
Ja, es gibt eine Einkommensgrenze, die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe maßgeblich ist. Diese Grenze wird regelmäßig angepasst und richtet sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Für Alleinstehende liegt die Einkommensgrenze beispielsweise aktuell bei 1.180 Euro netto im Monat.

Kann Prozesskostenhilfe auch im laufenden Verfahren beantragt werden?
Ja, Prozesskostenhilfe kann auch im laufenden Verfahren beantragt werden. Allerdings sollte der Antrag möglichst frühzeitig gestellt werden, da die Bewilligung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wird der Antrag erst kurz vor dem Gerichtstermin gestellt, kann es zu Verzögerungen im Verfahren kommen.

Was passiert, wenn der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wird?
Wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt, muss der Antragsteller die Kosten für den Rechtsstreit selbst tragen. In diesem Fall kann er jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Widerspruch einlegen und die Entscheidung überprüfen lassen.

Zusammenfassung
Prozesskostenhilfe ist eine Unterstützung für finanziell bedürftige Personen, um ihre Rechte vor Gericht ohne hohe Kosten zu wahren. Sie steht natürlichen und juristischen Personen offen, wenn sie nicht genug Mittel haben und wird auf Basis von Einkommen und Vermögen geprüft. Die Unterstützung deckt notwendige Gerichts- und Anwaltskosten, setzt aber eine Erfolgsaussicht des Rechtsstreits voraus. Der Antrag erfolgt beim zuständigen Gericht und muss Unterlagen wie Einkommensnachweise enthalten. Die Kosten trägt der Staat als rückzahlbares Darlehen, falls der Antragsteller im Erfolgsfall zahlen kann.