FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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BegriffDefinition
Zeitwertkonto

Ein Zeitwertkonto, auch Wertguthaben genannt, ermöglicht Arbeitnehmern, Arbeitsentgelt oder bestimmte Zeitguthaben anzusparen und später für eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zu verwenden. Anders als die betriebliche Altersvorsorge dient es nicht der Finanzierung einer zusätzlichen Rente nach dem Erwerbsleben.

Ist ein Zeitwertkonto eine betriebliche Altersvorsorge?
Nein. Ein Zeitwertkonto gehört nicht zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Es kann die Altersvorsorge jedoch ergänzen, weil sich damit beispielsweise die Zeit unmittelbar vor Beginn einer Altersrente finanzieren lässt. Zeitwertkonto und bAV können deshalb parallel bestehen.

Was kann in ein Zeitwertkonto eingebracht werden?
Je nach Vereinbarung können beispielsweise Teile des laufenden Arbeitsentgelts, Einmalzahlungen, Mehrarbeitsvergütungen oder Arbeitszeitguthaben eingebracht werden. Arbeitszeitguthaben werden dabei in Arbeitsentgelt umgerechnet. Voraussetzung für ein Wertguthaben im Sinne des Sozialversicherungsrechts ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung.

Wofür kann ein Zeitwertkonto verwendet werden?
Das angesparte Wertguthaben kann für längere vollständige oder teilweise Freistellungen beziehungsweise eine Verringerung der Arbeitszeit genutzt werden. In Betracht kommen beispielsweise Pflege- oder Familienzeiten, berufliche Qualifizierungen oder eine Freistellung unmittelbar vor dem Bezug einer Altersrente. Welche Möglichkeiten tatsächlich bestehen, hängt auch von der jeweiligen Wertguthabenvereinbarung ab.

Was passiert mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen?
Beim Aufbau eines Wertguthabens werden auf die eingebrachten Entgeltbestandteile grundsätzlich zunächst keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Sie werden grundsätzlich erst berücksichtigt, wenn während der Freistellung Arbeitsentgelt aus dem Wertguthaben ausgezahlt wird. Dadurch kann während einer ordnungsgemäßen Freistellungsphase auch der Sozialversicherungsschutz fortbestehen.

Ist das Zeitwertkonto bei einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt?
Für Wertguthaben gelten gesetzliche Anforderungen an den Insolvenzschutz. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen, um das Wertguthaben einschließlich des darin enthaltenen Gesamtsozialversicherungsbeitrags gegen eine Insolvenz abzusichern. Dafür kommen beispielsweise Treuhand-, Versicherungs-, Verpfändungs- oder geeignete Bürgschaftsmodelle in Betracht.

Ausführliche Informationen zu Aufbau, Verwendung und rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf unserer Seite zum Zeitwertkonto.

Synonyme: Wertguthaben, Langzeitkonto, Langzeitarbeitskonto, Lebensarbeitszeitkonto