Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Direktzusage

Eine Direktzusage im Kontext der Rentenversicherung bezieht sich auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Dabei sichert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung zu, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgeht.

Im Rahmen einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine bestimmte monatliche Rente zu zahlen. Diese Rente wird aus den Beiträgen des Arbeitgebers finanziert und ist somit eine zusätzliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung, wie beispielsweise der Direktversicherung oder der Pensionskasse, wird bei der Direktzusage keine externe Versicherungsgesellschaft eingeschaltet. Der Arbeitgeber übernimmt somit selbst die Verantwortung für die Erfüllung der zugesagten Leistungen.

Die Höhe der Direktzusage wird in der Regel durch eine betriebliche Versorgungsordnung festgelegt. Diese regelt auch die Voraussetzungen für den Bezug der Rente, beispielsweise das Erreichen eines bestimmten Rentenalters oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Zudem kann die Versorgungsordnung auch weitere Leistungen, wie beispielsweise eine Hinterbliebenenversorgung, beinhalten.

Für den Arbeitgeber stellt die Direktzusage eine langfristige finanzielle Verpflichtung dar, da er für die Zahlung der zugesagten Leistungen aufkommen muss. Daher ist es wichtig, dass er entsprechende Rücklagen bildet und diese gegebenenfalls auch anpasst, um die zugesagten Renten auch tatsächlich auszahlen zu können. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die zugesagten Renten jedoch durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.

Für den Arbeitnehmer bietet die Direktzusage eine attraktive Möglichkeit, sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente abzusichern. Zudem sind die zugesagten Leistungen in der Regel unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte, da der Arbeitgeber die Verantwortung für die Finanzierung trägt. Allerdings sollte der Arbeitnehmer sich bewusst sein, dass er im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers ein gewisses Risiko trägt.

In der Regel wird die Direktzusage als Teil des Gesamtpakets der betrieblichen Altersversorgung angeboten, neben anderen Durchführungswegen wie der Direktversicherung oder der Pensionskasse. Der Arbeitnehmer hat jedoch auch die Möglichkeit, sich für eine reine Direktzusage zu entscheiden, wenn er beispielsweise bereits über andere Formen der Altersvorsorge verfügt.

Siehe auch: Die Direktzusage im Fokus: Ein umfassender Leitfaden zu Vor- und Nachteilen