Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nachversicherungsgarantie

Bei der Nachversicherungsgarantie handelt es sich um einen Begriff aus dem Bereich der Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und anderen Personenversicherungen.

Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen werden häufig in jungen Jahren mit einer positiv verlaufenden Gesundheitsprüfung für viele Jahre mit geringen Beiträgen abgeschlossen. Im Laufe der Zeit kann sich im Leben eines Versicherungsnehmers jedoch viel ändern, was beispielsweise Kinder, Immobilien, Einkünfte und Berufstätigkeiten betrifft. Diese Ereignisse können den Absicherungsbedarf gravierend beeinflussen. Wer bereits im ersten Versicherungsvertrag eine Nachversicherungsgarantie vereinbart hat, kann dadurch flexibel auf veränderte Lebensumstände reagieren.

Durch die Nachversicherungsgarantie kann die Versicherungssumme erhöht werden. Erfolgt dies auf Grundlage einer Nachversicherungsgarantie, entfällt auch die ansonsten übliche Gesundheitsprüfung. Wenn eine Nachversicherungsgarantie vereinbart worden ist und die Nachversicherung genutzt werden soll, muss eine entsprechende Meldung an die Versicherungsgesellschaft erfolgen.