Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nachversicherung

Eine Nachversicherung gilt als eigenständige Versicherung, die zwischen einer Versicherungsgesellschaft und einem Versicherungsnehmer auf der Basis eines bereits bestehenden Versicherungsverhältnisses abgeschlossen wird. Durch die Nachversicherung kann ein bestehender Versicherungsschutz angepasst werden. Nachversicherungen werden häufig bei Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Gebäudeversicherungen, Hausratversicherungen und anderen Sachversicherungen abgeschlossen.

Unterschieden wird zwischen Nachversicherungen wegen Optionsrechten und Nachversicherungen wegen der Erhöhung einer Versicherungssumme. Nachversicherungen wegen einer Option erhöhen den Versicherungsschutz und beinhalten eine Option, die jedoch nicht zwingend in Anspruch genommen werden muss. Die Option ist dazu da, potenzielle und zukünftige Veränderungen im Leben des Versicherungsnehmers mit zu berücksichtigen.

Nachversicherungen werden auch anlassbezogen vereinbart und berücksichtigen Ereignisse wie Geburt eines Kindes, Heirat, Ehescheidung, Immobilienerwerb, Berufseinstieg, Selbstständigkeit, Tod oder Überschreiten von Beitragsbemessungsgrenzen.

Versicherungsunternehmen können Nachversicherungen anlassbezogen oder anlassunabhängig anbieten oder auch ganz ausschließen. Eine Nachversicherung ist eine Vertragsänderung, die durch einen Nachtrag oder einen neuen Versicherungsschein dokumentiert wird. Wird eine Nachversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft geschlossen, ist dies eine Nebenversicherung oder Mehrfachversicherung.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet eine Nachversicherung die nachträgliche Gleichstellung von bestimmten versicherungsfreien Personen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Nachversicherungen vereinbart werden, um eine Schlechterstellung in der Altersversorgung zu vermeiden.