Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Mindestversicherungsdauer

Wenn von einer Mindestversicherungsdauer die Rede ist, dann ist damit in der Regel die Mindestversicherungszeit oder Wartezeit bei der gesetzlichen Rente gemeint. Ein Anspruch auf die gesetzliche Rente entsteht nur dann, wenn u.a. eine Wartezeit erfüllt worden ist. Bei der Wartezeit handelt es sich um eine bestimmte Mindestversicherungsdauer in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Mindestversicherungszeit wird an der Anzahl der Rentenzeiten und eingezahlten Beiträge gemessen. Unterschieden wird zwischen Wartezeiten von 5, 20, 25, 35 oder 45 Jahren. Eine Überprüfung, ob die erforderliche Wartezeit erfüllt worden ist, erfolgt nicht in Jahren, sondern in Kalendermonaten. In Tagen wird nicht gerechnet. Ein nur zum Teil mit Rentenzeiten erfüllter Kalendermonat zählt dabei als ganzer Monat.

 

 

Synonyme: Mindestversicherungszeit,Wartezeit