Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nachversicherung BU

Für die Erklärung dieses Begrifflichkeit müssen wir uns zunächst mit der Frage auseinandersetzen, was eine Risikoprüfung von der Gesundheitsprüfung unterscheidet

Man könnte meinen, dass es sich bei beiden Begriffen um eine identische Prüfung handelt. Vielmehr ist es so, dass die Gesundheitsprüfung ein Teil der Risikoprüfung ist. Letztere umfasst jedoch auch den Beruf, Hobbys, sportliche und andere Freizeitaktivitäten, Body-Mass-Index (BMI) sowie Umgang mit Suchtmitteln wie Nikotin und Alkohol.
Kurzum: Im Rahmen der Risikoprüfung prüft der Versicherer, ob und zu welchen Bedingungen er das zu erwartende Risiko eingehen will. Schätzt er das Risiko als erhöht ein, kann er dem Antragsteller ein Vertragsangebot mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen machen oder den Antrag auch ablehnen.

Warum ist das eigentlich wichtig?

Wenn Sie sich gerade um eine Berufsunfähigkeitsversicherung bemühen, werden die vorgenannten Risiken geprüft. Wer aus verschiedenen Gründen Sorge hat, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, kann bei mehreren Assekuranzen einen Probeantrag stellen.

Wirklich von Bedeutung ist die Differenzierung der Begriffe aber dann, wenn es um eine Nachversicherung geht. Und hier kommt nun der eigentliche Begriff ins Spiel:

Die Nachversicherung

Diese Option soll eine Anpassung der Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung ermöglichen. Wenn geänderte Lebensumstände (Eheschließung, Nachwuchs, Immobilenerwerb) eine höhere Absicherung erfordern, geht es immer um die Frage, ob diese Möglichkeit auch ohne erneute Risikoprüfung besteht.

Man achte auf den Unterschied:

Es geht darum, ob die Vertragsänderung ohne Gesundheitsprüfung oder ohne Risikoprüfung ermöglicht wird.

Sofern hier nur der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung vereinbart ist, kann der Versicherer durchaus eine Risikoprüfung vornehmen. Dies würde bedeuten, dass zum Beispiel ein derzeit ausgeübter Beruf eine Beitragserhöhung auslösen würde oder ein neues Hobby zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen könnte.

Die Lösung

Verbraucher sollten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sehr genau hinschauen, ob eine Nachversicherung ohne Risikoprüfung ermöglicht wird. Nur wenn der Vertrag eine uneingeschränkte Nachversicherungsgarantie vorsieht, kann die Rentenhöhe bei Veränderung der Lebensumstände unproblematisch angepasst werden.

Synonyme: Nachversicherungsgarantie