Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rohrbruch

Ein Rohrbruch ist ein unvorhergesehenes Ereignis, bei dem ein Wasserrohr oder eine Leitung in einem Gebäude beschädigt wird und es zu einem unkontrollierten Austritt von Wasser kommt. Dadurch können verschiedene Schäden entstehen, wie beispielsweise Wasserschäden an Wänden, Böden und Möbeln, aber auch Schimmelbildung und Folgeschäden wie Elektroschäden.

Welche Versicherungen können bei einem Rohrbruch helfen?
In der Regel können sowohl die Hausratversicherung als auch die Wohngebäudeversicherung bei einem Rohrbruch helfen. Die genauen Leistungen und Bedingungen können jedoch je nach Versicherungsgesellschaft variieren, daher ist es wichtig, die jeweiligen Vertragsbedingungen zu prüfen.

  1. Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden an beweglichen Gegenständen im Haushalt ab, die durch den Rohrbruch entstehen. Dazu gehören beispielsweise beschädigte Möbel, Teppiche, Elektrogeräte und Kleidung. Auch Schäden an persönlichen Gegenständen wie Schmuck oder elektronischen Geräten können unter bestimmten Bedingungen abgedeckt sein.

  2. Wohngebäudeversicherung
    Die Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel Schäden an der Bausubstanz des Gebäudes, die durch den Rohrbruch verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise beschädigte Wände, Böden und Decken. Auch Schäden an fest eingebauten Gegenständen wie Sanitäreinrichtungen, Heizungsanlagen und Elektroinstallationen können unter bestimmten Bedingungen abgedeckt sein.

Welche Kosten werden von den Versicherungen übernommen?
Die Versicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände und der Bausubstanz. Auch die Kosten für die Trocknung des Gebäudes und eventuelle Hotelkosten, falls das Gebäude vorübergehend unbewohnbar ist, können von den Versicherungen übernommen werden. In der Regel gibt es jedoch eine Selbstbeteiligung, die der Versicherungsnehmer tragen muss.

Was ist bei der Schadensmeldung zu beachten?
Im Falle eines Rohrbruchs ist es wichtig, schnell zu handeln und den Schaden umgehend der Versicherung zu melden. Dazu sollte der Versicherungsnehmer alle relevanten Informationen wie Ort und Zeitpunkt des Rohrbruchs, Fotos von den Schäden und gegebenenfalls Zeugenaussagen bereithalten. Auch die Beauftragung eines Gutachters kann sinnvoll sein, um den Schaden zu dokumentieren.

Wie kann man einem Rohrbruch vorbeugen?
Um einem Rohrbruch vorzubeugen, ist es wichtig, regelmäßige Wartungen und Inspektionen der Wasserleitungen durchzuführen. Auch das Ersetzen alter oder beschädigter Rohre kann dazu beitragen, das Risiko eines Rohrbruchs zu minimieren. Zudem sollte man bei Frostgefahr die Wasserleitungen entleeren und bei Abwesenheit das Wasser abstellen, um das Risiko eines Rohrbruchs zu verringern.

Zusammenfassung
Ein Rohrbruch führt zu Wasserschäden und kann Schimmel sowie Elektroschäden verursachen. Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen ab, während die Wohngebäudeversicherung für die Bausubstanz aufkommt. Beide Versicherungen können auch Folgekosten übernehmen, wobei eine Selbstbeteiligung anfallen kann. Bei einem Schadensfall ist eine schnelle Schadensmeldung mit allen relevanten Informationen wichtig. Vorbeugend sollten regelmäßige Wartungen und bei Frostgefahr das Entleeren der Wasserleitungen erfolgen.