Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Gewässerschadenhaftpflicht

Die Gewässerschadenhaftpflicht ist eine Form der Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die durch Gewässerverunreinigungen verursacht werden. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Gewässerschäden und ist daher besonders für Unternehmen, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, von großer Bedeutung.

Welche Schäden sind durch die Gewässerschadenhaftpflicht abgedeckt?
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung deckt in erster Linie Schäden ab, die durch das Auslaufen von wassergefährdenden Stoffen entstehen. Dazu gehören beispielsweise Öl, Chemikalien oder auch Gülle. Auch Schäden, die durch den Betrieb von Anlagen, die mit diesen Stoffen arbeiten, verursacht werden, sind in der Regel durch die Gewässerschadenhaftpflicht abgedeckt.

Wer ist durch die Gewässerschadenhaftpflicht versichert?
In der Regel sind Unternehmen, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, durch die Gewässerschadenhaftpflicht versichert. Dazu gehören zum Beispiel Tankstellen, Chemieunternehmen, Kläranlagen oder auch landwirtschaftliche Betriebe. Auch Privatpersonen können sich in bestimmten Fällen für eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung entscheiden, zum Beispiel wenn sie eine private Ölheizung besitzen.

Welche Risiken sind durch die Gewässerschadenhaftpflicht abgedeckt?
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung deckt in erster Linie die finanziellen Folgen von Gewässerschäden ab. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Reinigung von Gewässern, die Beseitigung von Verunreinigungen oder auch Schadensersatzansprüche von Dritten. Auch die Kosten für behördliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Sperrungen von Gewässern, sind in der Regel durch die Gewässerschadenhaftpflicht abgedeckt.

Welche Schäden sind nicht durch die Gewässerschadenhaftpflicht abgedeckt?
Nicht alle Schäden, die durch Gewässerverunreinigungen entstehen, sind durch die Gewässerschadenhaftpflicht abgedeckt. So sind zum Beispiel Schäden an Gebäuden oder Fahrzeugen, die durch auslaufende wassergefährdende Stoffe verursacht werden, in der Regel nicht durch die Versicherung abgedeckt. Auch Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstehen, sind von der Gewässerschadenhaftpflicht ausgeschlossen.

Welche Leistungen bietet eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?
Die Leistungen einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung können je nach Versicherungsanbieter variieren. In der Regel umfasst die Versicherung jedoch die Kosten für die Schadensbeseitigung und -sanierung, die Übernahme von Schadensersatzansprüchen sowie die Kosten für behördliche Maßnahmen. Auch die Kosten für Gutachten und Rechtsberatung können in den Leistungen enthalten sein.

Wie hoch ist die Versicherungssumme bei einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?
Die Versicherungssumme bei einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Art und Größe des Unternehmens, der Menge und Art der verwendeten wassergefährdenden Stoffe sowie der Lage des Unternehmens. In der Regel werden Versicherungssummen im Millionenbereich vereinbart, um im Ernstfall ausreichend abgesichert zu sein.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung versus Umwelt-Haftpflichtversicherung
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung und deckt ausschließlich Schäden ab, die durch Gewässerverunreinigungen entstehen. Die Umwelt-Haftpflichtversicherung hingegen umfasst ein breiteres Spektrum an Umweltschäden, wie zum Beispiel Boden- oder Luftverunreinigungen. Sie ist daher für Unternehmen, die nicht nur mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, eine sinnvolle Ergänzung zur Gewässerschadenhaftpflicht.

Zusammenfassung
Die Gewässerschadenhaftpflicht ist eine Haftpflichtversicherung, die Schäden durch Gewässerverunreinigungen abdeckt und ist wichtig für Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten. Sie umfasst vor allem Kosten für Reinigung und Schadensersatz bei Gewässerschäden, nicht aber für Gebäude- oder Fahrzeugschäden. Versichert sind in der Regel Betriebe wie Tankstellen oder Kläranlagen, aber auch Privatpersonen mit Ölheizungen können betroffen sein. Die Versicherungssumme variiert je nach Unternehmensrisiko. Im Gegensatz zur Umwelt-Haftpflichtversicherung deckt die Gewässerschadenhaftpflicht nur Gewässerschäden ab.

Synonyme: Gewässerschadenhaftpflichtversicherung,Gewässerschaden