Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Abschlussprovision

 Bei der Abschlussprovision oder Abschlusscourtage handelt es sich um einen festen Bestandteil der Abschlusskosten. Durch die Abschlussprovision wird die leistungsbezogene Vergütung des Vermittlers über das Zustandekommen des Versicherungsvertrages sichergestellt.

Abschlussprovisionen sind einmalige Leistungen, die Versicherungen an ihre Vermittler auszahlen. Ausgeglichen wird die Abschlussprovision häufig in Teilbeträgen und zwar dann, wenn der entsprechende Vertrag eine vorab festgelegte Mindestvertragslaufzeit erreicht hat. Wird diese Mindestvertragslaufzeit durch Stornierung oder andere Gründe nicht erreicht, muss der Versicherungsvermittler einen anteiligen Betrag an die Gesellschaft zurückerstatten. Wird eine Abschlussprovision vorab ausgezahlt, also diskontiert, so haftet der Vermittler bis zum Ende der Haftungszeit anteilig. Wegen dieser Haftungsfragen sind viele Gesellschaften auch zur ratenweisen Auszahlung der Abschlussprovision oder Mischformen aus Vorabzahlung und Ratenzahlung übergegangen.

Die Berechnung der Abschlusscourtage richtet sich nach Versicherungssparte und Versicherungszweig. Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler schließen Vermittlungsverträge, in denen eine Courtage oder ein Provisionssatz in Prozent oder Promille vereinbart wird. Dieser Provisionssatz kann sich auf die Summen der zukünftigen Prämien oder die jeweilige Versicherungssumme beziehen. Bei Lebensversicherungen wird beispielsweise eine Bewertungssumme errechnet, in die Vertragslaufzeit und Monatsbeiträge einfließen. Anhand dieser BWS abgekürzten Bewertungssumme kann dann die Abschlussprovision in Promille berechnet werden.

Im Jahr 2018 haben nach Angaben der Finanzaufsicht BaFin etwa 30 % der Versicherungsvermittler über 40 Promille Abschlusscourtage für kapitalbildende Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen erhalten. Dies, obwohl durch die 2017 durchgeführten Änderungen im LVRG (Lebensversicherungsreformgesetz) die Höhe der Abschlussprovision im Sinne der Versicherungsnehmer auf 25 Promille gesenkt worden ist und die Versicherungsgesellschaften nur noch wenige Provisionsteile steuerlich geltend machen können.

Synonyme: Abschlusscourtage,AP