Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Härtefallregelung | Eine Härtefallregelung ist eine Ausnahme von geltenden Regelungen oder Gesetzen, die in besonderen Fällen angewendet werden kann, um Härte und unzumutbare Härten für Einzelpersonen oder Gruppen zu vermeiden. Sie kann beispielsweise bei finanziellen, gesundheitlichen oder persönlichen Notlagen greifen und ermöglicht eine individuelle und gerechte Entscheidung im Einzelfall. Wie funktioniert die Härtefallregelung? Wer kann von der Härtefallregelung profitieren? Müssen Versicherungsnehmer einen Antrag auf Härtefallregelung stellen? Wie lange gilt die Härtefallregelung? Kann die Härtefallregelung auch rückwirkend beantragt werden? Zusammenfassung
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