FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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BegriffDefinition
Sozialversicherungsträger

Sozialversicherungsträger sind die Institutionen, die die Aufgaben der gesetzlichen Sozialversicherung durchführen. Sie verwalten die jeweiligen Versicherungszweige, erheben beziehungsweise erhalten Beiträge und erbringen die gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Dabei sind Sozialversicherungsträger von den fünf Zweigen der Sozialversicherung zu unterscheiden: Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung bezeichnen die Versicherungszweige, nicht die jeweiligen Träger.

 

Welche Sozialversicherungsträger gibt es?

Für die einzelnen Zweige der Sozialversicherung sind unterschiedliche Träger zuständig. Dazu gehören insbesondere:

 

Welche Aufgaben haben Sozialversicherungsträger?

Die Aufgaben richten sich nach dem jeweiligen Versicherungszweig. Sozialversicherungsträger prüfen beispielsweise Versicherungs- und Leistungsansprüche, erbringen gesetzlich vorgesehene Leistungen und übernehmen Verwaltungsaufgaben. Je nach Versicherungszweig gehören dazu etwa medizinische Leistungen, Renten, Rehabilitationsleistungen, Pflegeleistungen oder Leistungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Die Aufgaben unterscheiden sich deshalb erheblich. Eine Krankenkasse erfüllt andere gesetzliche Aufgaben als ein Renten- oder Unfallversicherungsträger. Gemeinsam ist den Trägern, dass sie ihre Aufgaben auf Grundlage des Sozialrechts wahrnehmen.

 

Wie sind Sozialversicherungsträger organisiert?

Die Träger der Sozialversicherung sind nach § 29 SGB IV rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie erfüllen ihre gesetzlichen Aufgaben grundsätzlich in eigener Verantwortung und unterliegen zugleich staatlicher Aufsicht.

Die Selbstverwaltung wird grundsätzlich durch Versicherte und Arbeitgeber ausgeübt. Dadurch sollen diejenigen, die das Sozialversicherungssystem wesentlich tragen beziehungsweise von ihm geschützt werden, an Entscheidungen der Versicherungsträger beteiligt sein. Für einzelne Träger und Versicherungszweige gelten dabei besondere gesetzliche Regelungen.

 

Wer beaufsichtigt die Sozialversicherungsträger?

Sozialversicherungsträger handeln nicht unabhängig vom Staat. Sie unterliegen der gesetzlich vorgesehenen staatlichen Aufsicht. Welche Behörde zuständig ist, hängt insbesondere vom jeweiligen Träger und dessen Zuständigkeitsbereich ab.

Bei bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern nimmt insbesondere das Bundesamt für Soziale Sicherung Aufsichtsaufgaben wahr. Bei anderen Trägern können die zuständigen Landesbehörden verantwortlich sein. Für die Bundesagentur für Arbeit gelten wiederum besondere aufsichtsrechtliche Regelungen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Sozialversicherungsträger und Sozialversicherungszweig?

Ein Sozialversicherungszweig bezeichnet einen Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung, beispielsweise die gesetzliche Kranken- oder Rentenversicherung. Der Sozialversicherungsträger ist dagegen die Institution, die diesen Versicherungszweig beziehungsweise dessen gesetzliche Aufgaben durchführt.

So ist beispielsweise die gesetzliche Unfallversicherung ein Versicherungszweig. Zu ihren Trägern gehören unter anderem Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist dagegen der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und nicht selbst mit dem Versicherungszweig gleichzusetzen.

Synonyme: Versicherungsträger, Träger der Sozialversicherung, Sozialversicherungsträger Deutschland