
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Unfallversicherungsträger | Unfallversicherungsträger sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie sind dafür zuständig, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und nach einem anerkannten Versicherungsfall für Rehabilitation und Entschädigung zu sorgen. Ihre Aufgaben und ihre Organisation sind im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Anders als private Versicherungsunternehmen bieten sie keine frei wählbaren Unfallversicherungstarife an, sondern erfüllen gesetzlich festgelegte Aufgaben.
Welche Unfallversicherungsträger gibt es?Die gesetzliche Unfallversicherung gliedert sich in drei Bereiche: gewerbliche Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die landwirtschaftliche Unfallversicherung. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Wirtschaftszweigen organisiert und insbesondere für Unternehmen der Privatwirtschaft zuständig. Zu den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand gehören unter anderem Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Feuerwehr-Unfallkassen und die Unfallversicherung Bund und Bahn. Sie sind beispielsweise für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Kinder in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierende sowie bestimmte ehrenamtlich Tätige zuständig. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt, die hierfür als Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft handelt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Sie vertritt deren gemeinsame Interessen und unterstützt ihre Mitglieder bei übergreifenden Aufgaben. Die SVLFG gehört diesem Spitzenverband nicht an. Welcher Träger im Einzelfall zuständig ist, lässt sich über die Trägersuche im DGUV-Serviceportal ermitteln.
Welche Aufgaben haben Unfallversicherungsträger?Unfallversicherungsträger sollen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren möglichst verhindern. Dazu beraten und überwachen sie Unternehmen in Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Kommt es zu einem anerkannten Versicherungsfall, sorgen sie für die erforderliche Heilbehandlung und Rehabilitation. Je nach Voraussetzungen erbringen sie außerdem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verletztengeld, Verletztenrenten oder Leistungen an Hinterbliebene. Näheres zum Versicherungsschutz und zu den Leistungen erläutert unsere Seite zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Wie werden Unfallversicherungsträger finanziert?Die gesetzliche Unfallversicherung wird grundsätzlich durch Beiträge der Unternehmen und Mittel der zuständigen öffentlichen Träger finanziert. Für abhängig Beschäftigte tragen in der Regel die Arbeitgeber die Beiträge. Sie werden nicht vom Arbeitsentgelt der Beschäftigten abgezogen. Bei Kindern in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden erfolgt die Finanzierung grundsätzlich durch die öffentliche Hand. Für bestimmte Unternehmer und andere versicherte Personengruppen gelten besondere Regelungen. Aus den Beiträgen werden insbesondere Prävention, Rehabilitation, Entschädigungsleistungen und Verwaltung finanziert. |