Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen

Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung sind Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen wieder in das Arbeitsleben zu integrieren. Sie sind Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und werden von den Rentenversicherungsträgern angeboten.

Ziel der beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen ist es, die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Dadurch sollen sie in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt durch eine berufliche Tätigkeit zu sichern und somit unabhängig von staatlichen Leistungen zu sein.

Die Maßnahmen richten sich an Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Auch Rehabilitanden, die noch keine Versicherten der Rentenversicherung sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von den Maßnahmen profitieren.

Die beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen umfassen ein breites Spektrum an Angeboten, die individuell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Betroffenen abgestimmt werden. Dazu gehören unter anderem medizinische Rehabilitation, berufliche Bildung, Umschulung, berufliche Anpassung und Beratung.

Die medizinische Rehabilitation ist die wichtigste Säule der beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen. Sie umfasst alle ärztlichen und therapeutischen Maßnahmen, die dazu dienen, die Gesundheit der Betroffenen wiederherzustellen oder zu verbessern. Dazu gehören beispielsweise Krankengymnastik, Ergotherapie, psychologische Betreuung und medikamentöse Behandlung.

Die berufliche Bildung und Umschulung sind wichtige Instrumente, um den Betroffenen neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. Sie können dabei helfen, einen passenden Beruf zu finden, der den gesundheitlichen Einschränkungen angepasst ist. Auch die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die für eine Tätigkeit in einem bestimmten Beruf notwendig sind, wird durch diese Maßnahmen ermöglicht.

Berufliche Anpassungsmaßnahmen dienen dazu, die Betroffenen auf die Anforderungen ihres bisherigen oder neuen Berufes vorzubereiten. Dazu gehören beispielsweise Trainings- und Coachingmaßnahmen, die darauf abzielen, die individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen zu stärken.

Neben den konkreten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bieten die Rentenversicherungsträger auch umfassende Beratungsangebote an. Diese umfassen beispielsweise die Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz, die Beratung zu finanziellen Fragen oder die Vermittlung von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz.

Um von den beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, die Feststellung der Erwerbsminderung oder die Zustimmung des behandelnden Arztes.

Die Kosten für die Maßnahmen werden in der Regel von der Rentenversicherung übernommen. Auch die Kosten für die Anreise, Unterkunft und Verpflegung während der Maßnahme können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.