Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Heilbehandlung

Nach der Definition handelt es sich bei einer Heilbehandlung um eine ärztliche Tätigkeit, die durch eine Krankheit verursacht worden ist, sofern die ärztliche Leistung in Art und Umfang in den Bereich der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt und auf eine Heilung, Verbesserung oder Linderung der Erkrankung abzielt.

Eine Heilbehandlung setzt also eine Heilung nicht zwingend voraus, sondern kann auch in den Bereich der Diagnose, Therapie, Prävention oder Rehabilitation fallen. Ausgeschlossen von den Heilbehandlungen werden je nach Anwendungsbereich kosmetische Verbesserungen, verschiedene Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Wichtig ist der Begriff der Heilbehandlung im Versicherungswesen.

Eine Heilbehandlung kann ambulant oder stationär erfolgen. Zu den ambulanten Heilbehandlungen gehören zum Beispiel ärztliche Untersuchungen und Beratungen (auch zahnmedizinisch), Therapien, Operationen, Medikamente, Verbandsmittel, Zahnersatz, Hilfsmittel und Heilmittel. Bei den stationären Heilbehandlungen handelt es sich um die Behandlung, Krankenpflege, Unterbringung und Verpflegung in einer dafür zugelassenen medizinischen Einrichtung.

In der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) haben Versicherte einen Anspruch auf Krankenbehandlungen und Heilbehandlungen, wenn sie erforderlich sind, um Krankheiten zu diagnostizieren, zu heilen, einer Verschlimmerung entgegenzuwirken oder damit verbundene Beschwerden zu lindern. Zu den Heilbehandlungen gehören hier auch die ärztlichen, zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen sowie künstliche Befruchtungen.

Die PKV (private Krankenversicherung) ersetzt im Versicherungsfall je nach Vertrag und Tarif die Aufwendungen für Heilbehandlungen. Bei der Krankenhaustagegeldversicherung wird für stationäre Heilbehandlungen Krankenhaustagegeld ausgezahlt. In allen Fällen müssen die Heilbehandlungen medizinisch notwendig sein, die versicherte Person betreffen und eine Krankheit oder einen Unfall als Ursache haben. Versicherungsfälle beginnen mit der Heilbehandlung und enden nach einem medizinischen Befund, der aussagt, dass keine weitere Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.