Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Standardtarif

Ein Standardtarif ist ein von Versicherungsunternehmen angebotener Tarif für private Krankenversicherungen. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und dient als Basisversicherung für Personen, die aus der privaten Krankenversicherung aussteigen möchten oder müssen.

Funktion des Standardtarifs
Der Standardtarif soll sicherstellen, dass auch Personen mit Vorerkrankungen oder einem höheren Alter eine bezahlbare Krankenversicherung erhalten. Er ist somit ein wichtiges Instrument für die soziale Absicherung im Gesundheitswesen. Durch den Standardtarif wird gewährleistet, dass jeder Bürger Zugang zu einer Basisversorgung hat, unabhängig von seinem Gesundheitszustand oder seiner finanziellen Situation.

Vorteile des Standardtarifs
Der größte Vorteil des Standardtarifs ist, dass er auch Personen mit Vorerkrankungen oder einem höheren Alter die Möglichkeit gibt, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Zudem bietet er im Vergleich zu anderen Tarifen eine relativ günstige Prämie an. Auch die Leistungen sind im Standardtarif gesetzlich festgelegt und somit für alle Versicherten gleich. Dadurch entsteht eine hohe Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Versicherungsunternehmen.

Nachteile des Standardtarifs
Ein Nachteil des Standardtarifs ist, dass die Leistungen im Vergleich zu anderen Tarifen eingeschränkt sind. So sind beispielsweise keine Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus enthalten. Auch die Höhe der Erstattungen für Arzneimittel oder Heilpraktikerbehandlungen ist begrenzt. Zudem gibt es im Standardtarif keine Möglichkeit, Selbstbehalte oder individuelle Zusatzleistungen zu vereinbaren.

Gestaltungsmöglichkeiten im Standardtarif
Der Standardtarif bietet den Versicherten die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Selbstbeteiligungsstufen zu wählen. Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger ist die monatliche Prämie. Zudem können Versicherte im Standardtarif auch eine Beitragsrückerstattung vereinbaren, bei der sie einen Teil ihrer gezahlten Beiträge zurückerhalten, wenn sie keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen haben.

Leistungen im Standardtarif
Die Leistungen im Standardtarif sind gesetzlich festgelegt und orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen, Arzneimittel, Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen. Allerdings sind die Erstattungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung höher, da der Standardtarif auf dem Niveau der privaten Krankenversicherung liegt.

Siehe auch: Der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung