Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Jahresfehlbetrag

Wenn Kapitalgesellschaften in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz einen Verlust verzeichnen müssen, wird von einem Jahresfehlbetrag gesprochen. Jahresfehlbeträge ergeben sich dann, wenn innerhalb einer Abrechnungsperiode von einem Jahr die Aufwendungen eines Unternehmens die jeweiligen Erträge übersteigen. In der Regel beziehen sich Jahresfehlbeträge auf ein Geschäftsjahr. Unberücksichtigt bleiben dabei offene Rücklagen, Einstellungen sowie Gewinn- und Verlustvorträge des Vorjahres.

Ein Jahresfehlbetrag ist ein negativer Jahresüberschuss. Als Ergebnis werden beide, also Fehlbetrag und Überschuss, an letzter Stelle der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Bilanz ausgewiesen. Der Jahresüberschuss (Gewinn) ist im Gegensatz zum Jahresfehlbetrag (Verlust) ein positives Ergebnis des Geschäftsjahres. Überschüsse entstehen dann, wenn die Erträge des Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres die Aufwendungen übersteigen – also am Ende des Jahres noch etwas Geld „übrig“ bleibt. Beim Jahresfehlbetrag ist es umgekehrt, da dann - vereinfacht gesagt - mehr Geld ausgegeben werden musste als eingenommen werden konnte. Die Aufwendungen waren bei einem Fehlbetrag demnach höher als die Erträge.

Genau genommen gibt es einen Unterschied zwischen einem Jahresfehlbetrag und einem Bilanzverlust: Wenn ein Jahresfehlbetrag festgestellt worden ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass das Unternehmen auch einen Bilanzverlust erlitten hat. Im Gegenteil werden Bilanzgewinne und Bilanzverluste auf Grundlage von Jahresfehlbeträgen errechnet. Entscheidend für Bilanzverluste oder Bilanzgewinne sind jedoch auch Gewinnvorträge oder Verlustvorträge aus dem Vorjahr, sowie Entnahmen oder Einstellungen aus Rücklagen. Erst nach diesen Berechnungen steht fest, ob ein Bilanzverlust oder aber ein Bilanzgewinn ausgewiesen werden kann.

Kommt es bei einem Unternehmen häufig zur Feststellung eines Jahresfehlbetrages, so geht man von einer Insolvenzgefährdung aus.