Begriff | Definition |
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Jagdhaftpflichtversicherung | Bei der Jagdhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich für alle Jäger vorgeschriebene Versicherung, mit der die Jagdrisiken versichert werden können. Die Jagdhaftpflichtversicherung ist gleichzeitig auch Voraussetzung für den Erhalt des Jagdscheins. Soll ein Jagdschein gelöst oder verlängert werden, wird dies von einem Nachweis abhängig gemacht, dass eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Jägern einen Schutz, wenn sie für Schäden in Anspruch genommen werden, die während der Jagd anderen zugefügt worden sind. Dies gilt beispielsweise dann, wenn sich aus der Jagdwaffe versehentlich ein Schuss löst und jemand dadurch verletzt wird. Je nach Tarif und Gesellschaft können auch Jagdhunde mitversichert werden. Unterschieden wird dabei häufig in ungeprüfte und geprüfte Jagdhunde. Von der Deckung einer Jagdhaftpflichtversicherung umfasst sind auch Schäden an geliehenen, gepachteten oder gemieteten beweglichen Sachen. Ein Versicherungsschutz besteht auf der Jagd und außerhalb der Jagd, wenn zum Beispiel Übungen durchgeführt werden oder bei der Gewehrreinigung Schäden entstehen. Ein weltweiter Versicherungsschutz besteht, wenn Jäger ihren Wohnsitz in Deutschland haben und über einen gültigen Jagdschein in Deutschland verfügen. Zusätzlich zur Jagdhaftpflichtversicherung bieten viele Gesellschaften auch Jagdunfallversicherungen an. Als private Unfallversicherung für Jäger werden Schäden bei Jagdunfällen abgesichert. Auch Jagdhundeunfallversicherungen werden von einigen Versicherungen bereitgehalten. Diese decken Jagdunfälle ab, bei denen Jagdhunde zu Schaden kommen.
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Synonyme:
Jagdrisiken,Jagdrisisiko |