Begriff | Definition |
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Jagdunfallversicherung | Bei der Jagdunfallversicherung handelt es sich um eine private Unfallversicherung. Vom Versicherungsschutz umfasst sind Unfälle während der Ausübung von jagdlichen Tätigkeiten. Hierzu gehört beispielsweise die Teilnahme an Übungs- oder Preisschießen, das Führen, Ausbilden und Abrichten von Jagdhunden und alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Pflege des Jagdreviers stehen. Hierzu gehören u.a. Bauarbeiten und Reparaturen an Hochsitzen, Pirschgänge, die Errichtung oder Reparatur von Futterstellen oder Wildschutzzäunen. Je nach Gesellschaft und Tarif kann auch die Teilnahme an Jagdhundeprüfungen, Fahrten von und zum Revier, zu Veranstaltungen sowie zu anderen jagdlich geprägten Prüfungen abgesichert werden. Die Jagdunfallversicherung kann wahlweise für eine bestimmte Person – also den Jäger – oder aber als Gruppenversicherung für ganze Hegeringe sowie Jägerschaften abgeschlossen werden. Ein weltweit gültiger Versicherungsschutz ist möglich. Bei einigen Gesellschaften kann die Jagdunfallversicherung nur als Ergänzung zur gesetzlich vorgeschrieben Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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