Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Sozialversicherungsfreiheit

Die Sozialversicherungsfreiheit ist ein Begriff, der im deutschen Sozialversicherungssystem verwendet wird, um bestimmte Personengruppen von der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu befreien. Diese Befreiung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen und betrifft unterschiedliche Personengruppen, wie Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten, Schülerinnen und Schüler, Schulabgängerinnen und Schulabgänger, Verbeamtete und Gleichgestellte, 55-Jährige und Ältere, Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze für Rentenbezug, Beziehende einer gesetzlichen Rente, Beziehende einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und Beschäftigte mit Minderung der Leistungsfähigkeit.

Wer ist von der Sozialversicherungsfreiheit betroffen?
Die Sozialversicherungsfreiheit betrifft verschiedene Personengruppen, die aus unterschiedlichen Gründen von der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden. Dazu gehören:

  • Studierende
    Studierende sind in der Regel bis zum 25. Lebensjahr von der Sozialversicherungspflicht befreit, solange sie sich in einer Ausbildung befinden und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

  • Praktikantinnen und Praktikanten
    Auch Praktikantinnen und Praktikanten sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Sozialversicherungspflicht befreit. Dies gilt zum Beispiel für Pflichtpraktika im Rahmen einer schulischen oder universitären Ausbildung.

  • Schülerinnen und Schüler
    Schülerinnen und Schüler, die eine schulische Ausbildung absolvieren, sind ebenfalls von der Sozialversicherungspflicht befreit.

  • Schulabgängerinnen und Schulabgänger
    Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die sich in einer Übergangsphase befinden, zum Beispiel zwischen Schule und Ausbildung oder Studium, sind ebenfalls von der Sozialversicherungspflicht befreit.

  • Verbeamtete und Gleichgestellte
    Beamte und bestimmte gleichgestellte Personen, wie zum Beispiel Richterinnen und Richter, sind von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen und zahlen stattdessen in eine eigene Versorgungseinrichtung ein.

  • 55-Jährige und Ältere
    Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Sozialversicherungspflicht befreit werden. Dazu gehören zum Beispiel Langzeitarbeitslose oder Personen, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben.

  • Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze für Rentenbezug
    Personen, die die Regelaltersgrenze für den Rentenbezug erreicht haben, sind von der Sozialversicherungspflicht befreit, sofern sie eine Rente beziehen.

  • Rentnerinnen und Rentner, die eine gesetzliche Rente erhalten
    Personen, die eine gesetzliche Rente beziehen, sind von der Sozialversicherungspflicht befreit, da sie bereits in der Vergangenheit Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt haben.

  • Erwerbgsgeminderte Personen, mit einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
    Auch Personen, die aufgrund einer Erwerbsminderung eine Rente beziehen, sind von der Sozialversicherungspflicht befreit.

  • Beschäftigte mit Minderung der Leistungsfähigkeit
    Beschäftigte, die aufgrund einer Minderung ihrer Leistungsfähigkeit nur noch eingeschränkt arbeiten können, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Warum gibt es die Sozialversicherungsfreiheit?
Die Sozialversicherungsfreiheit gibt es aus verschiedenen Gründen.

  1. Zum einen soll sie bestimmte Personengruppen, die aufgrund ihrer Lebenssituation oder ihres Alters nicht in der Lage sind, Beiträge in die Sozialversicherung zu zahlen, entlasten.
  2. Zum anderen soll sie auch Anreize für die Beschäftigung dieser Personengruppen schaffen, indem ihnen keine zusätzlichen Kosten durch Sozialversicherungsbeiträge entstehen.

Welche Auswirkungen hat die Sozialversicherungsfreiheit?
Die Sozialversicherungsfreiheit hat verschiedene Auswirkungen auf die betroffenen Personengruppen. Zum einen entlastet sie diese finanziell, da sie keine Beiträge in die Sozialversicherung zahlen müssen. Zum anderen kann sie aber auch zu Einschränkungen führen, da die Betroffenen zum Beispiel keinen Anspruch auf Leistungen aus der Sozialversicherung haben, wie zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld.

Gilt die Sozialversicherungsfreiheit auch für Selbstständige und Freiberufler?
Nein, grundsätzlich sind Selbstständige und Freiberufler nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit. Sie müssen sich in der Regel selbst um ihre soziale Absicherung kümmern und Beiträge an die entsprechenden Versicherungen zahlen.

  1. Welche Ausnahmen gibt es für Selbstständige und Freiberufler?
    Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, bei denen Selbstständige und Freiberufler von der Sozialversicherungspflicht befreit werden können. Dazu zählen beispielsweise geringfügig Beschäftigte, die einen Minijob ausüben, sowie bestimmte Berufsgruppen wie Künstler, Publizisten oder Wissenschaftler.

  2. Was ist ein Minijob
    Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen 450 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall sind Arbeitnehmer von der Sozialversicherungspflicht befreit, jedoch müssen sie eine Pauschalabgabe von 3,6% für die Rentenversicherung zahlen.

Wann kann ein Selbstständiger oder Freiberufler von der Sozialversicherungspflicht befreit werden?

  1. Um als Selbstständiger oder Freiberufler von der Sozialversicherungspflicht befreit zu werden, muss eine selbstständige Tätigkeit vorliegen, die auf Dauer und in erheblichem Umfang ausgeübt wird.
  2. Zudem darf keine abhängige Beschäftigung vorliegen, bei der der Selbstständige in einem Angestelltenverhältnis steht.
  3. Um herauszufinden, ob man als Selbstständiger oder Freiberufler von der Sozialversicherungspflicht befreit ist, sollte man sich an die zuständige Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung wenden. Diese prüfen anhand der individuellen Situation, ob eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht möglich ist.

Zusammenfassung
Die Sozialversicherungsfreiheit bezeichnet die Befreiung bestimmter Personengruppen von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen im deutschen Sozialversicherungssystem. Dazu zählen unter anderem Studierende, Praktikanten, Schüler, Beamte, ältere Arbeitnehmer und Rentner. Diese Regelung dient der finanziellen Entlastung und der Schaffung von Anreizen für die Beschäftigung dieser Gruppen. Selbstständige und Freiberufler sind normalerweise nicht befreit, können aber unter bestimmten Umständen ebenfalls Ausnahmen in Anspruch nehmen.