Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Sozialversicherungsfreiheit

Die Sozialversicherungsfreiheit bezieht sich auf die Möglichkeit, von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht befreit zu werden. Das bedeutet, dass bestimmte Personengruppen nicht in die Sozialversicherung einzahlen müssen und somit auch keine Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten. Die Sozialversicherungsfreiheit ist somit eine Ausnahme von der Regel der Sozialversicherungspflicht.

Es gibt verschiedene Personengruppen, die von der Sozialversicherungsfreiheit profitieren können. Dazu gehören unter anderem:

  • Selbstständige
    Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen von der Sozialversicherungspflicht befreit werden. Dazu müssen sie beispielsweise nachweisen, dass sie nicht regelmäßig mehr als 450 Euro im Monat verdienen oder dass sie bereits in einer anderen gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind.
  • Beamte
    Beamte sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert, sondern haben eine eigene Beamtenversorgung. Sie sind somit von der Sozialversicherungspflicht befreit.
  • Studenten
    Studenten sind in der Regel über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Sie müssen somit keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Auch in der Rentenversicherung sind Studenten in der Regel nicht versicherungspflichtig.
  • Geringfügig Beschäftigte
    Personen, die in einem Minijob mit einem monatlichen Verdienst von maximal 450 Euro arbeiten, sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Sie zahlen lediglich einen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung.

Vorteile der Sozialversicherungsfreiheit
Die Sozialversicherungsfreiheit bietet den Betroffenen verschiedene Vorteile. Zum einen müssen sie keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, was ihnen monatlich mehr Geld zur Verfügung stellt. Zum anderen sind sie auch von den damit verbundenen Pflichten befreit, wie beispielsweise der regelmäßigen Abgabe von Beitragsnachweisen oder der Mitteilung von Änderungen an die Sozialversicherungsträger.

Nachteile der Sozialversicherungsfreiheit
Allerdings gibt es auch Nachteile, die mit der Sozialversicherungsfreiheit einhergehen. So sind die Betroffenen beispielsweise nicht abgesichert, falls sie arbeitslos werden oder eine längere Krankheit haben. Auch im Alter können sie keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.