Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Innere Unruhen

Bei inneren Unruhen gerät ein zahlenmäßig nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung in Bewegung und stört durch Gewalt gegenüber Personen und/oder Sachen die öffentliche Ordnung und Ruhe. Ein extremes Beispiel für innere Unruhe ist ein Bürgerkrieg, wobei innere Unruhen strafrechtlich dem Landesfriedensbruch ähneln. Für Sach- und Personenschäden besteht im Fall von inneren Unruhen in der Regel kein Versicherungsschutz durch Sachversicherungen. Ausgenommen hiervon sind häufig Versicherungsverträge von Handelsunternehmen mit Filialen, die sich gegen böswillige Beschädigungen und Ausschreitungen im Rahmen von inneren Unruhen absichern.

Innere Unruhen betreffen die innere Sicherheit. Kriege, Ausschreitungen, Demonstrationen oder andere Aktionen, die die öffentliche Ordnung stören, zählen ebenfalls zu inneren Unruhen. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass es sich dabei um Menschenansammlungen oder Menschenmassen handelt, die Schäden an Personen oder Sachen verursachen. Entstehen Schäden durch Versammlungen oder Ausschreitungen von überschaubaren Menschengruppen, fallen diese in der Regel unter Vandalismus.

Bei Haftpflichtversicherungen werden Schäden, die durch innere Unruhen entstanden sind, grundsätzlich ausgeschlossen. Allerdings bieten einige Wohngebäudeversicherungen und Inhaltsversicherungen einen entsprechenden Schutz an. Auf innere Unruhen basierende Schäden können auch im Rahmen einer Extended-Coverage-Versicherung als politisches Risiko eingeschlossen werden.