Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.
Begriff | Definition |
---|---|
Rabattschutz und Rabatretter | Die Begriffe Rabattschutz und Rabattretter beziehen sich auf spezielle Vertragsklauseln in der Autoversicherung, die unter bestimmten Bedingungen Bestandteil des Vertrags werden können. Ihr Hauptzweck ist es, den Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers zu bewahren und bei einem Unfall nicht zu verlieren. Worin unterscheiden sich Rabattschutz und Rabattretter?
Für welche Versicherungen sind Rabattschutz und Rabattretter verfügbar? Wie lässt sich Rabattschutz oder Rabattretter vereinbaren? Welche Vorteile bietet ein Rabattschutz und für wen lohnt er sich?
Was geschieht bei einem Versicherungswechsel mit Rabattschutz oder Rabattretter? Wann sind Rabattschutz oder Rabattretter nicht ratsam? Zusammenfassung |