Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rabattschutz

Beim Rabattschutz handelt es sich um einen Zusatzschutz in der Kfz-Versicherung, durch den die Schadensfreiheitsklasse nach einem Unfall beibehalten werden kann. Durch den Rabattschutz werden Versicherungsnehmer also vor einer Rückstufung und damit vor einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge geschützt. Der Rabattschutz kann zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder zur Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.

In den meisten Verträgen wird ein Rabattschutz so gehandhabt, dass Versicherungsnehmer pro Jahr einen Unfall „frei“ haben, was unabhängig von der Schadenshöhe vereinbart werden kann. Wird die Versicherung gewechselt, entfällt auch der Rabattschutz. Die neue Versicherung wird dann eine Einteilung in die Schadensfreiheitsklasse vornehmen, die Versicherungsnehmer ohne Rabattschutz tatsächlich hätten – also inklusive potenzieller Vorschäden. Ohne Rabattschutz wird in der Rückstufungstabelle der Versicherung festgelegt, um wie viele Schadenfreiheitsklassen Versicherungsnehmer bei einem Unfall zurückgestuft werden. Nach einem Verkehrsunfall sind daher Rückstufungen und deutlich höhere Versicherungsbeiträge möglich. Dies kann durch einen Rabattschutz ausgeschlossen werden.

Da sich ein Rabattschutz durch bis zu 30 % höhere Prämien äußert, empfiehlt sich dieser Rückstufungsschutz eher für Halter von besonders teuren Fahrzeugen, risikofreudige Fahrer oder Versicherungsnehmer, die beruflich viel mit dem Auto unterwegs sind. 

Kfz-Versicherungen bieten einen Rabattschutz ab einer bestimmten Schadensfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsdauer an, weshalb beispielsweise Fahranfänger davon ausgeschlossen werden. Der Zusatzbaustein des Rabattschutzes kann nicht nachträglich abgeschlossen werden. Ein Rabattschutz kann nicht als zusätzlicher Baustein einer Teilkaskoversicherung vereinbart werden.