Begriff | Definition |
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Regelbeitrag | Beim Regelbeitrag handelt es sich im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung um den Beitrag, den versicherungspflichtige Selbstständige entrichten müssen. Für den Regelbeitrag ist weder das Alter noch die Höhe des Einkommens ausschlaggebend. Wie hoch die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die versicherungspflichtigen Selbstständigen ausfallen, hängt vom Regelbeitrag ab. Der Regelbeitrag wird jährlich festgelegt, wobei für die Kalkulation die jeweilige Bezugsgröße mit dem entsprechenden Beitragssatz multipliziert wird. Bei der Berechnung des Regelbeitrags wird ein durchschnittliches Monatseinkommen verwendet, wobei hier Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern zu berücksichtigen sind. Das eigentliche Einkommen des versicherungspflichtigen Selbstständigen beeinflusst die Beitragshöhe nicht. Auch das Alter spielt keine Rolle. In den ersten drei Jahren ihrer Versicherungspflicht müssen Selbstständige lediglich die Hälfte vom Regelbeitrag selbst tragen. Der Regelbeitrag hat bei der gesetzlichen Rentenversicherung den Zweck, dass die Rentenversicherung ihre Aufgaben erfüllen kann, was letztendlich allen Versicherungsnehmern zugutekommt. Hiervon werden Rehabilitationen, Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen finanziert. Möchten sich Selbstständige nicht pflichtversichern, dann kommt eine freiwillige Versicherung in Betracht.
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