Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Regelbeitrag

Der Regelbeitrag ist ein festgelegter Betrag, der als Grundlage für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge von versicherungspflichtigen Selbständigen dient. Er wird jährlich neu festgelegt und orientiert sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung.

Was sind versicherungspflichtige Selbständige?
Versicherungspflichtige Selbständige sind Personen, die eigenständig arbeiten und nicht in einem Angestelltenverhältnis stehen, aber gesetzlich zu Versicherungen verpflichtet sind. Dazu zählen Freiberufler, Gewerbetreibende, Handwerker, Künstler und Landwirte, sowie Teilzeit-Selbstständige, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Um versicherungspflichtig zu sein, muss die Selbstständigkeit hauptberuflich sein und den Lebensunterhalt sichern, man darf keine abhängige Beschäftigung über 20 Stunden pro Woche nachgehen und muss auf Gewinn aus sein. Versicherungspflichtige Selbständige haben Anspruch auf Leistungen aus Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, wobei der Staat teilweise die Beiträge mitträgt und somit die Kosten für die Selbstständigen reduziert.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird der Regelbeitrag ermittelt?
Die Ermittlung des Regelbeitrags erfolgt auf Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB) VI, genauer gesagt in § 159 Absatz 1. Dort ist festgelegt, dass der Regelbeitrag jährlich neu festgesetzt wird und sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung orientiert.

Wie wird der Regelbeitrag berechnet?
Der Regelbeitrag wird auf Basis des Durchschnittseinkommens aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung ermittelt. Dazu wird das Durchschnittsentgelt der letzten drei Jahre herangezogen. Für das Jahr 2024 wird also das Durchschnittsentgelt der Jahre 2021, 2022 und 2023 herangezogen.

Welche Bedeutung hat der Regelbeitrag für Selbständige?
Der Regelbeitrag ist für Selbständige von großer Bedeutung, da er die Grundlage für die Berechnung ihrer Rentenversicherungsbeiträge bildet. Selbständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und müssen daher Beiträge zahlen, um Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu haben.

Warum wird der Regelbeitrag jährlich neu festgelegt?
Die jährliche Anpassung des Regelbeitrags dient dazu, die Rentenversicherungsbeiträge an die allgemeine Einkommensentwicklung anzupassen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Beiträge der Versicherten im Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen und somit eine gerechte Verteilung der Beitragslast gewährleistet ist.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Regelbeitrags?
Die Höhe des Regelbeitrags wird maßgeblich von der allgemeinen Einkommensentwicklung beeinflusst. Steigt das Durchschnittseinkommen der Versicherten, so steigt auch der Regelbeitrag. Zudem können auch politische Entscheidungen, wie beispielsweise die Einführung von neuen Sozialleistungen, Auswirkungen auf die Höhe des Regelbeitrags haben.

Welche Auswirkungen hat der Regelbeitrag auf die Höhe der Rente?
Der Regelbeitrag hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Rente von Selbständigen. Denn je höher der Regelbeitrag ist, desto höher sind auch die Beiträge, die ein Selbständiger in die Rentenversicherung einzahlt. Dadurch erhöht sich auch die spätere Rente, die er aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält.

Gibt es Ausnahmen von der Regelbeitragszahlung für Selbständige?
Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen von der Regelbeitragszahlung für Selbständige. Dazu gehören beispielsweise geringfügig Beschäftigte, die neben ihrer selbständigen Tätigkeit noch einen Minijob ausüben. Sie müssen nur Beiträge auf ihr Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung zahlen. Auch Selbständige, die bereits in einem anderen Versicherungssystem pflichtversichert sind, müssen keinen Regelbeitrag zahlen.

Zusammenfassung
Der Regelbeitrag ist ein jährlich neu festgelegter Betrag zur Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge für pflichtversicherte Selbstständige wie Freiberufler, Handwerker und Künstler. Diese Selbständigen müssen hauptberuflich tätig sein und dürfen nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich angestellt arbeiten. Die Beitragshöhe basiert auf dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten und passt sich der Einkommensentwicklung an. Die Beiträge beeinflussen die Rentenhöhe, wobei es Ausnahmen von der Beitragzahlung gibt, z.B. für geringfügig Beschäftigte.