Begriff | Definition |
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Ratierliches Berechnungsverfahren | Das ratierliche Berechnungsverfahren ist ein Begriff aus der betrieblichen Altersvorsorge und Pensionskasse. Bei Pensionskassen wurde die versicherungsvertragliche Lösung bei Austritt von Mitarbeitern für die Höhe der unverfallbaren Anwartschaften als Standard festgelegt. Scheiden Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls mit gesetzlich unverfallbaren Anwartschaft aus, wird die Höhe der Anwartschaft durch das ratierliche Berechnungsverfahren ermittelt. Das ratierliche Berechnungsverfahren entspricht dem Prinzip des Quotierungsverfahrens, wonach die verdiente Anwartschaft sich nach dem Verhältnis von tatsächlicher Betriebszugehörigkeit zur Betriebszugehörigkeit, die bis zum Renteneintrittsalter möglich gewesen wäre, orientiert. Es handelt sich also um die zeitratierliche Berechnung von unverfallbaren Ansprüchen für vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen. Beim ratierlichen Berechnungsverfahren wird zunächst die Leistung ermittelt, die der Arbeitnehmer ohne eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Falle des Versorgungsfalles erhalten hätte. Hierbei werden auch ruhende Arbeitsverhältnisse berücksichtigt. Danach wird diese Leistung zur tatsächlichen Betriebszugehörigkeit und zur theoretisch möglichen Betriebszugehörigkeit bis zum Eintritt in das Rentenalter ins Verhältnis gesetzt.
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m/ntel-Verfahren,Quotierungsverfahren |