Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Regulierungsvollmacht

In der Versicherungswirtschaft spielt eine Regulierungsvollmacht eine zentrale Rolle. Diese Vollmacht definiert die Zuständigkeiten und Pflichten zwischen den Parteien: dem Versicherungsnehmer, dem Versicherer und einem Vermittler, wenn es um Schadenfälle geht. Es existieren zwei Haupttypen von Regulierungsvollmachten: Eine durch den Versicherungsnehmer zugunsten des Versicherers und eine durch den Versicherer zugunsten eines Vermittlers.

Was versteht man unter einer Vollmacht des Versicherungsnehmers zugunsten des Versicherers?

  1. Hierbei ermächtigt der Versicherungsnehmer den Versicherer, in seinem Namen und auf seine Kosten Ansprüche gegenüber Dritten zu handhaben.
  2. Der Versicherer übernimmt die vollständige Kontrolle über die Schadensregulierung, sodass der Versicherungsnehmer keine weiteren Maßnahmen ergreifen muss. Mit dieser Art von Vollmacht kann der Versicherer den Schaden untersuchen, Ansprüche geltend machen, Auszahlungen vornehmen und alle erforderlichen Schritte zur Lösung des Schadensfalls einleiten. Der Versicherungsnehmer hat keine Entscheidungsbefugnis und muss den Entscheidungen des Versicherers vertrauen.
  3. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer liegt darin, dass er selbst nicht aktiv werden muss, da der Versicherer die gesamte Verantwortung übernimmt. Dank der Expertise des Versicherers erfolgt die Regulierung effizienter und zügiger.
  4. Gemäß § 164 Abs. 1 BGB darf eine solche Vollmacht erteilt werden, wenn der Versicherungsnehmer volljährig und geschäftsfähig ist. Er kann die Vollmacht mündlich oder schriftlich erteilen, wobei eine schriftliche Form aus Beweisgründen ratsam ist.
  5. Trotz erteilter Vollmacht bleibt der Versicherungsnehmer Vertragspartner und verantwortlich für die Vertragserfüllung, wird jedoch von der Haftung für die Schadensregulierung entlastet, da diese Aufgabe der Versicherer übernimmt.

Was ist eine Vollmacht des Versicherers zugunsten eines Vermittlers?

  1. In diesem Fall erhält der Vermittler die Befugnis, im Namen des Versicherers Ansprüche gegenüber Dritten zu regulieren. Dies geschieht üblicherweise im Rahmen eines Vertrags zwischen Versicherer und Vermittler. Der Vermittler erhält die Autorität, im Namen des Versicherers Ansprüche geltend zu machen, Zahlungen zu leisten und alle nötigen Schritte zur Schadensregulierung durchzuführen. Der Versicherer behält jedoch die Kontrolle und kann die Maßnahmen des Vermittlers jederzeit überprüfen.
  2. Diese Vollmacht bietet den Vorteil, dass der Versicherer die Schadensbearbeitung an einen erfahrenen Vermittler delegieren kann, was zu einer schnelleren und effizienteren Abwicklung führen kann. Der Versicherer bleibt durch die Vollmacht abgesichert, da der Vermittler in seinem Namen agiert.
  3. Die Regelungen zu einer solchen Vollmacht finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Gemäß § 164 Abs. 3 VVG darf der Versicherer einem Vermittler diese Vollmacht erteilen, wenn der Vermittler eine entsprechende Erlaubnis nach § 34d GewO besitzt und im Vermittlerregister eingetragen ist. Der Versicherer muss die Fachkompetenz und Zuverlässigkeit des Vermittlers sicherstellen.
  4. Obwohl der Versicherer die Vollmacht erteilt, bleibt er Vertragspartner des Versicherungsnehmers und verantwortlich für die Vertragserfüllung, obgleich die Haftung für die Schadensregulierung auf den Vermittler übergeht.

Zusammenfassung
In der Versicherungsbranche sind Regulierungsvollmachten wichtig, die die Aufgaben bei Schadensfällen zwischen Versicherungsnehmer, Versicherer und Vermittler aufteilen. Es gibt zwei Arten: Die Vollmacht des Versicherungsnehmers erlaubt dem Versicherer, Schäden in seinem Namen zu regeln, wobei der Versicherungsnehmer entlastet wird, aber die Kontrolle abgibt. Die Vollmacht des Versicherers ermöglicht einem Vermittler, Schadensansprüche im Namen des Versicherers zu bearbeiten, wobei der Versicherer weiterhin die Übersicht behält und verantwortlich bleibt. Beide Vollmachten sind im BGB und VVG geregelt und setzen die Geschäftsfähigkeit sowie spezielle Erlaubnisse voraus.