Begriff | Definition |
---|---|
Regionalitätsprinzip | Das Regionalitätsprinzip ist ein Begriff aus dem öffentlichen Recht. Das Regionalitätsprinzip betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen öffentlichen Trägern und öffentlich-rechtlichen Banken, Sparkassen und Versicherungen, denen das Betreiben von Geschäften außerhalb ihres Geschäftsgebietes verboten wird. Vom Regionalitätsprinzip durch die Gesetze der Bundesländer gebunden sind insbesondere Volksbanken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Raiffeisenbanken und Sparda-Banken. Das Regionalitätsprinzip wird auch Territorialprinzip genannt, weil es Geschäftsgebiete von öffentlich-rechtlichen Finanz- und Versicherungsunternehmen beschränkt. Hierdurch sollen gezielt einzelne Regionen oder aber einzelne Bundesländer gefördert werden, da insbesondere Banken und Sparkassen nur innerhalb ihrer Region investieren können. Durch das Regionalitätsprinzip werden jedoch Investitionen an anderen Standorten nicht ganz ausgeschlossen. Ein Großteil aller Kreditvergaben erfolgt dennoch innerhalb der entsprechenden Region. Auch bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen kann das Regionalitätsprinzip greifen und die Geschäfte auf eine bestimmte Region beschränken. Gleichzeitig erfolgt so eine regionale Abgrenzung zwischen Versicherungsunternehmen, die ihre Geschäftsgebiete untereinander aufteilen. Das Regionalitätsprinzip stammt noch aus Monopolzeiten und soll dauerhaft einen umfassenden und preisgünstigen Versicherungsschutz für das regionale Volk sicherstellen. Durch die zunehmende Digitalisierung bei Versicherungsgeschäften mit vielen elektronischen Vertragsabschlüssen könnte das Regionalitätsprinzip in Zukunft überaltert sein und abgeschafft werden.
Zugriffe - 346 Synonyme:
Territorialprinzip |