Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) gehört im deutschen Recht zum Lauterkeitsrecht und schafft gesetzliche Grundlagen, um unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt das Verhalten von Unternehmen am Markt und entspricht den obligatorischen Marktrechten oder Rechten bei Geschäftspraktiken. Durch das UWG sollen Verbraucher, Mitbewerber und die Allgemeinheit unter Schutz gestellt werden.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schützt vor irreführender Werbung oder ungerechter Wettbewerbsverzerrung. Verstöße gegen das UWG werden mit Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzansprüchen, Gewinnabschöpfungsansprüchen, Beseitigungsansprüchen und Auskunftsansprüchen geahndet. Unlauterer Wettbewerb ist nach dem UWG unzulässig. Zu den Verstößen gehören beispielsweise aggressive Verkaufsmethoden, Behinderungen des Absatzes von Mitbewerbern, Nachahmung oder die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen.

Durch das UWG werden auch Unternehmer unter Schutz gestellt. Es werden Wettbewerbshandlungen verboten, die gegen die guten Sitten verstoßen.

 

Synonyme: UWG