
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Pflegetagegeld | Pflegetagegeld ist eine vertraglich vereinbarte Geldleistung aus einer privaten Pflegezusatzversicherung. Wird die versicherte Person pflegebedürftig und sind die tariflichen Voraussetzungen erfüllt, zahlt der Versicherer einen festgelegten Betrag. Die Höhe richtet sich insbesondere nach dem vereinbarten Tagessatz und dem anerkannten Pflegegrad. Das Geld kann grundsätzlich frei verwendet werden, beispielsweise für zusätzliche Pflegekosten oder zur finanziellen Unterstützung pflegender Angehöriger. Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegetagegeld?Pflegegeld ist eine gesetzlich geregelte Leistung der sozialen Pflegeversicherung beziehungsweise der privaten Pflege-Pflichtversicherung. Es wird bei häuslicher Pflege unter bestimmten Voraussetzungen ab Pflegegrad 2 gezahlt. Pflegetagegeld stammt dagegen aus einer freiwillig abgeschlossenen privaten Zusatzversicherung und ergänzt die Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung. Wie wird das Pflegetagegeld ausgezahlt?Die Leistung wird üblicherweise als Tagessatz vereinbart und monatlich ausgezahlt. Je nach Tarif unterscheiden sich die Zahlungen nach Pflegegrad. Manche Versicherungen leisten bereits ab Pflegegrad 1, andere erst ab einem höheren Pflegegrad. Ein Nachweis tatsächlich entstandener Pflegekosten ist grundsätzlich nicht erforderlich. Maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflege-Bahr?Eine ungeförderte Pflegetagegeldversicherung bietet je nach Tarif unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und sieht beim Abschluss üblicherweise eine Gesundheitsprüfung vor. Pflege-Bahr ist dagegen eine staatlich geförderte Form der privaten Pflegetagegeldversicherung, bei der keine Gesundheitsprüfung zulässig ist. Dafür gelten besondere gesetzliche Anforderungen an die Förderung und den Versicherungsschutz. Für wen kann eine Pflegetagegeldversicherung sinnvoll sein?Sie kann sinnvoll sein, wenn im Pflegefall zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen sollen, unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung erfolgt. Entscheidend sind die Leistungen in den einzelnen Pflegegraden, mögliche Wartezeiten, die Beitragsentwicklung und vertragliche Einschränkungen. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zur Pflegetagegeldversicherung. |