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Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Definition, Rechtslage und Anspruch

Die Freiwillige Arbeitslosenversicherung ist ein Thema, das für viele Selbstständige von großer Bedeutung ist. Sie bietet die Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit abzusichern. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?
In diesem Blogbeitrag werden wir uns ausführlich mit der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung beschäftigen und alle relevanten Informationen dazu liefern. Wir erklären, was unter dieser Versicherung zu verstehen ist, wer anspruchsberechtigt ist und wie hoch der Beitrag ausfällt. Außerdem werfen wir einen Blick auf die aktuelle Rechtslage für Selbstständige und klären, welche Vorteile und Nachteile die Freiwillige Arbeitslosenversicherung mit sich bringt. Wenn auch du dich fragst, ob diese Versicherung für dich sinnvoll ist und welche Leistungen du im Falle einer Arbeitslosigkeit erwarten kannst, bist du hier genau richtig. Lass uns also gemeinsam in die Welt der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung eintauchen und alle wichtigen Fragen klären.

 

Definition und rechtliche Grundlagen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ermöglicht bestimmten Gruppen wie Selbstständigen, Freiberuflern und Existenzgründern, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, auch wenn sie nicht der regulären Versicherungspflicht unterliegen.

Rechtliche Grundlagen nach SGB III

Die rechtlichen Grundlagen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung in Deutschland sind im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt, insbesondere in den Paragrafen 28a bis 28e. Diese werden regelmäßig aktualisiert, um sie den wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Die Versicherung basiert auf Solidarität und Risikoverteilung, wobei Versicherte Beiträge zahlen und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Sie dient als Absicherung für Selbstständige und ergänzt die soziale Sicherheit der abhängig Beschäftigten.

 

Zielgruppe und Anspruchsberechtigte

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und nicht anderweitig versicherungspflichtig sind. Dazu gehören:
  • Freiberufler
    Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten und andere Angehörige freier Berufe können sich freiwillig versichern, sofern sie nicht bereits über berufsständische Versorgungswerke abgesichert sind.
  • Gewerbetreibende:
    Inhaber von Einzelunternehmen, Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs (unter bestimmten Voraussetzungen) und andere Gewerbetreibende haben Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung.
  • Existenzgründer:
    Besonders relevant ist die Versicherung für Existenzgründer, die sich von Beginn an absichern möchten. Hier gelten seit 2026 erleichterte Zugangsbedingungen.

Ausschlusskriterien und Sonderfälle

Nicht alle Selbständigen können beitreten.
  1. Ausgeschlossen sind beispielsweise Personen, die bereits das Rentenalter erreicht haben, sowie Selbständige, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten.
  2. Sonderfälle ergeben sich bei Gesellschafter-Geschäftsführern: Hier ist entscheidend, ob sie einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen haben. Bei Beteiligungen über 50% ist eine Versicherung in der Regel nicht möglich.

Voraussetzungen für den Beitritt

Der Beitritt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen.
  1. Existenzgründer haben drei Monate nach Aufnahme ihrer Tätigkeit Zeit für den Antrag. Bereits länger selbständig Tätige können nur unter besonderen Umständen noch beitreten.
  2. Ein wichtiges Kriterium ist die Vorversicherungszeit: Antragsteller müssen in den letzten 30 Monaten vor der Selbständigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein oder Arbeitslosengeld bezogen haben.

  

Beiträge und Finanzierung

Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung richten sich nach der Sozialversicherungs-Bezugsgröße.
  • 2026 beträgt diese 3.955 Euro.
  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ist 2,6%, wodurch sich ein monatlicher Beitrag in Höhe von 102,83 Euro ergibt. 

Diese Beiträge sind unabhängig vom tatsächlichen Einkommen des Selbstständigen zu zahlen, was sowohl Vor- als auch Nachteile haben kann. Für Selbstständige mit niedrigem Einkommen kann der Beitrag relativ hoch erscheinen, während er für gut verdienende Selbstständige eher moderat ist.

Die Beiträge der freiwilligen Arbeitslosenversicherung müssen jeden Monat im Voraus bezahlt werden. Sie bleiben stabil und ändern sich nur, wenn es gesetzliche Anpassungen gibt, nicht aber durch persönliche Einkommensänderungen des Versicherten.

 

Anspruch auf Arbeitslosengeld: Voraussetzungen und Berechnung

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung unterliegt spezifischen Voraussetzungen und Berechnungsregeln, die sich teilweise von denen der regulären Arbeitslosenversicherung unterscheiden. 

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen freiwillig versicherte Selbständige mehrere Voraussetzungen erfüllen:
  1. Geschäftsaufgabe: Die selbständige Tätigkeit muss vollständig eingestellt werden. Eine bloße Reduzierung der Arbeitszeit oder vorübergehende Unterbrechung reicht nicht aus. 
  2. Arbeitslosigkeit: Der Antragsteller muss arbeitslos sein und sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Dabei gelten dieselben Definitionen wie für regulär Beschäftigte.
  3. Verfügbarkeit: Der Arbeitslose muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bereit sein, eine abhängige Beschäftigung anzunehmen.
  4. Anwartschaftszeit: Die erforderliche Anwartschaftszeit wurde 2026 von 24 auf 18 Monate verkürzt. In diesem Zeitraum müssen durchgehend Beiträge gezahlt worden sein.

Berechnung des Arbeitslosengeldes

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem versicherten Einkommen und beträgt 60% (ohne Kinder) bzw. 67% (mit Kindern) des pauschalierten Nettoentgelts. Als Berechnungsgrundlage dient das versicherte Einkommen, für das Beiträge gezahlt wurden. Dies entspricht der gewählten Beitragsstufe.

Besonderheiten bei der Leistungsberechnung

Im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten wird bei freiwillig Versicherten nicht das tatsächlich erzielte Einkommen zugrunde gelegt, sondern das versicherte Einkommen. Dies kann sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Selbständige, die hohe Einkommen erzielt, aber nur den Mindestbeitrag gezahlt haben, erhalten entsprechend niedrigeres Arbeitslosengeld. Umgekehrt können Selbständige mit schwankenden Einkommen durch die Wahl einer höheren Beitragsstufe ihr Arbeitslosengeld absichern.

Dauer des Arbeitslosengeld-Anspruchs

Die Dauer des Arbeitslosengeld-Bezugs hängt von der Dauer der Beitragszahlung und dem Alter des Versicherten ab. Für freiwillig Versicherte gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für pflichtversicherte Arbeitnehmer.

Standardregelungen zur Anspruchsdauer

  • Bei 18-24 Monaten Beitragszahlung: 6 Monate Arbeitslosengeld
  • Bei 24-36 Monaten Beitragszahlung: 8 Monate Arbeitslosengeld
  • Bei 36-48 Monaten Beitragszahlung: 10 Monate Arbeitslosengeld
  • Bei über 48 Monaten Beitragszahlung: 12 Monate Arbeitslosengeld

Altersabhängige Verlängerungen

Für ältere Arbeitslose gelten erweiterte Anspruchsdauern:
  • Ab 50 Jahren: Bis zu 15 Monate bei 30 Monaten Beitragszahlung
  • Ab 55 Jahren: Bis zu 18 Monate bei 36 Monaten Beitragszahlung
  • Ab 58 Jahren: Bis zu 24 Monate bei 48 Monaten Beitragszahlung

Diese Regelungen sollen der schwierigeren Arbeitsmarktlage älterer Arbeitnehmer Rechnung tragen.

 

Handlungsempfehlungen für Selbständige

Basierend auf den aktuellen Regelungen 2026 lassen sich konkrete Handlungsempfehlungen für verschiedene Zielgruppen ableiten.

Empfehlungen für Existenzgründer

  • Frühzeitiger Beitritt:
    Existenzgründer sollten die Drei-Monats-Frist nach Gründung nutzen und frühzeitig beitreten. Die Versicherung bietet wichtige Absicherung in der kritischen Anfangsphase.
  • Beitragsstufe wählen:
    Bei unsicheren Einkommensprognosen empfiehlt sich zunächst die mittlere Beitragsstufe. Eine Anpassung ist später möglich.
  • Finanzplanung:
    Die monatlichen Beiträge sollten von Beginn an in die Finanzplanung einbezogen werden, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.

Empfehlungen für etablierte Selbständige

  • Risikobewertung:
    Etablierte Selbständige sollten ihre Branche und persönliche Situation analysieren. In volatilen Branchen oder bei gesundheitlichen Risiken ist die Versicherung besonders sinnvoll.
  • Beitragsstrategie:
    Die Wahl der Beitragsstufe sollte sich an den langfristigen Einkommenserwartungen und dem gewünschten Absicherungsniveau orientieren.
  • Ausstiegsplanung:
    Auch die Planung eines möglichen Ausstiegs aus der Selbständigkeit sollte die Versicherung berücksichtigen.

Empfehlungen für spezielle Zielgruppen

  • Freiberufler mit berufsständischer Versorgung:
    Hier ist zu prüfen, ob zusätzlicher Versicherungsschutz sinnvoll ist oder Doppelversicherungen vermieden werden sollten.
  • Gesellschafter-Geschäftsführer:
    Die rechtlichen Voraussetzungen sind genau zu prüfen, da nicht alle GGF versicherungsberechtigt sind.
  • Ältere Selbständige:
    Für über 50-Jährige kann die Versicherung besonders attraktiv sein, da längere Leistungsdauern möglich sind.

Praktische Umsetzung

  • Beratung nutzen:
    Die Bundesagentur für Arbeit bietet kostenlose Beratung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Diese sollte vor dem Beitritt genutzt werden.
  • Dokumentation:
    Alle relevanten Unterlagen zur selbständigen Tätigkeit sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da sie im Leistungsfall benötigt werden.
  • Regelmäßige Überprüfung:
    Die Versicherung sollte regelmäßig auf ihre Aktualität überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung bietet 2026 erweiterte Möglichkeiten für die soziale Absicherung von Selbständigen. Durch die Neuerungen beim Zugang und den flexiblen Beitragsstufen ist sie für viele Unternehmer eine sinnvolle Ergänzung ihrer Absicherungsstrategie geworden. Eine individuelle Beratung und sorgfältige Planung sind jedoch unerlässlich, um die Versicherung optimal zu nutzen.

 

Fazit

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung stellt für viele Selbstständige und Freiberufler eine wichtige Absicherungsmöglichkeit dar. Mit den Neuerungen der Rechtslage 2025 wurde das System weiter verbessert und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Eine sorgfältige Abwägung der individuellen Situation und eine professionelle Beratung sind jedoch unerlässlich, um die richtige Entscheidung zu treffen. Die Investition in die soziale Sicherheit kann sich langfristig als wertvoll erweisen und trägt zur Stabilität der selbstständigen Tätigkeit bei.


Der Beitrag wurde zuletzt am 13. 01. 2026 aktualisiert. Der Websitebetreiber garantiert nicht für Aktualität, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden. Es wird empfohlen, professionelle Beratung zu suchen. 

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