Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist für Selbstständige und Freiberufler eine Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit abzusichern. 2025 gab es rechtliche Änderungen, die neue Chancen und Herausforderungen mit sich brachten. Die Zahl der freiwillig Versicherten stieg Ende 2024 auf 45.000, ein Anstieg von 12%. Dies unterstreicht das steigende Bewusstsein für die Wichtigkeit sozialer Absicherung bei Selbstständigkeit. Veränderte Rahmenbedingungen und Beitragshöhen machen eine aktuelle Auseinandersetzung mit dem Thema relevant.
Definition und rechtliche Grundlagen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ermöglicht bestimmten Gruppen wie Selbstständigen, Freiberuflern und Existenzgründern, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, auch wenn sie nicht der regulären Versicherungspflicht unterliegen.
Rechtliche Grundlagen nach SGB III
Die rechtlichen Grundlagen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung in Deutschland sind im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt, insbesondere in den Paragrafen 28a bis 28e. Diese wurden für das Jahr 2025 aktualisiert, um sie den wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Die Versicherung basiert auf Solidarität und Risikoverteilung, wobei Versicherte Beiträge zahlen und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Sie dient als Absicherung für Selbstständige und ergänzt die soziale Sicherheit der abhängig Beschäftigten.
Zielgruppe und Anspruchsberechtigte
- Die freiwillige Arbeitslosenversicherung richtet sich hauptsächlich an Selbstständige und Freiberufler, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben, wie Handwerker, Berater, Künstler und viele andere Berufe.
- Sie ist besonders interessant für Existenzgründer und Start-up-Unternehmer, da sie ein Sicherheitsnetz für noch nicht etablierte Geschäftsmodelle bietet und das Risiko des Scheiterns abfedern kann.
Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung
- Um sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu versichern, muss man selbstständig mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und darf nicht anderswo versichert sein.
- Man sollte auch in den letzten 30 Monaten vor Beginn der Selbstständigkeit mindestens 12 Monate pflichtversichert gewesen sein oder Arbeitslosengeld erhalten haben.
- Die Regelungen wurden 2025 gelockert, sodass Unterbrechungen durch Kindererziehung oder Pflege nun berücksichtigt werden. Dadurch ist die Versicherung für mehr Personen verfügbar.
Beiträge und Finanzierung
Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung richten sich nach der Sozialversicherungs-Bezugsgröße. 2025 beträgt diese in Westdeutschland 3.710 Euro und in Ostdeutschland 3.640 Euro. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ist 2,6%, geteilt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Selbstständige zahlen den gesamten Satz selbst.
Konkrete Beitragsbeträge 2025
Basierend auf der aktuellen Bezugsgröße ergeben sich für 2025 folgende monatliche Beiträge:
- Alte Bundesländer: 96,46 Euro (3.710 Euro × 2,6%)
- Neue Bundesländer: 94,64 Euro (3.640 Euro × 2,6%)
Diese Beiträge sind unabhängig vom tatsächlichen Einkommen des Selbstständigen zu zahlen, was sowohl Vor- als auch Nachteile haben kann. Für Selbstständige mit niedrigem Einkommen kann der Beitrag relativ hoch erscheinen, während er für gut verdienende Selbstständige eher moderat ist.
Zahlungsmodalitäten und Beitragsstabilität
Die Beiträge der freiwilligen Arbeitslosenversicherung müssen jeden Monat im Voraus bezahlt werden. Sie bleiben stabil und ändern sich nur, wenn es gesetzliche Anpassungen gibt, nicht aber durch persönliche Einkommensänderungen des Versicherten.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Um Arbeitslosengeld aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung zu erhalten, muss die selbstständige Tätigkeit komplett eingestellt werden. Zusätzlich ist es erforderlich, dass man als arbeitslos gemeldet ist und der Vermittlung durch die Agentur für Arbeit zur Verfügung steht.
- Die Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt üblicherweise 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung. Für freiwillig Versicherte gibt es spezielle Regelungen, wobei auch hier eine Mindestversicherungsdauer von 12 Monaten erforderlich ist, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erlangen.
- Bei der Geschäftsaufgabe muss die selbstständige Tätigkeit endgültig beendet werden. Dies umfasst die Auflösung aller wesentlichen betrieblichen Strukturen, einschließlich der Kündigung von Geschäftsräumen sowie der Veräußerung oder Stilllegung von Betriebsmitteln. Es ist nicht ausreichend, die Tätigkeit nur zu unterbrechen oder ruhend zu stellen.
Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes
- Die Höhe des Arbeitslosengeldes aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung richtet sich nach einem fiktiven Arbeitsentgelt, das von der Qualifikation des Versicherten abhängt und dem Durchschnittslohn ähnlich qualifizierter Arbeitnehmer entspricht. Im Jahr 2025 wurden diese Berechnungsgrundlagen aktualisiert, um die allgemeine Lohnentwicklung zu berücksichtigen.
- Die Bemessung des Arbeitslosengeldes richtet sich nach vier Qualifikationsgruppen: Hochschulabsolventen, Fachkräfte mit Berufsausbildung, angelernte Kräfte mit Erfahrung und ungelernte Arbeitskräfte. Für jede Gruppe gibt es spezifische Entgelte, basierend auf durchschnittlichen Löhnen. Das Arbeitslosengeld beträgt 60% ohne Kinder und 67% mit Kindern dieser Entgelte.
- Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld hängt von der Länge der Versicherungszeit und dem Alter des Versicherten ab. Sowohl freiwillig als auch pflichtversicherte Arbeitnehmer haben die gleichen Bedingungen. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, und für ältere Versicherte mit längerer Versicherungszeit kann sie bis zu 24 Monate dauern.
Aktuelle Rechtslage 2025
Im Jahr 2025 gab es wesentliche Neuerungen in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung, insbesondere für Personen mit Familienpflichten.
- Die Zeiten der Kindererziehung und Pflege von Angehörigen werden nun mehr berücksichtigt.
- Zudem wurde die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren vorangetrieben, so dass Anträge komplett digital gestellt werden können und die Kommunikation mit der Agentur für Arbeit überwiegend digital erfolgt.
- Die Beitragsbemessungsgrundlagen wurden an die Einkommensentwicklung angepasst, was zu einer Erhöhung der Beiträge, aber auch zu verbesserten Leistungen führte. Diese Anpassungen erfolgen jährlich.
- Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung basiert auf Solidarität und bietet standardisierte Leistungen, während private Versicherungen individuell gestaltet sind, jedoch oft geringere Leistungen haben.
- Die gesetzliche Variante bietet neben Einkommensersatz auch Vermittlungsdienstleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie zeichnet sich durch hohe Rechtssicherheit und Bestandsschutz aus, wohingegen private Versicherungen ihre Bedingungen ändern oder Verträge kündigen können.
Handlungsempfehlungen für Selbstständige
- Selbstständige sollten eine individuelle Risikoanalyse durchführen, bevor sie sich für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheiden. Dabei sind Faktoren wie Geschäftsstabilität, Branchensituation und persönliches Sicherheitsbedürfnis wichtig.
- Der beste Zeitpunkt zum Abschluss ist zu Beginn der Selbstständigkeit oder innerhalb der ersten drei Monate.
- Die Arbeitslosenversicherung kann mit anderen Versicherungsformen kombiniert werden, dabei sollte das Verhältnis von Sicherheit und Kosten berücksichtigt werden.
- Es ist empfehlenswert, die Versicherungssituation regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Professionelle Beratung, etwa von Steuerberatern oder Versicherungsmaklern, kann bei der Entwicklung einer Absicherungsstrategie hilfreich sein.
Fazit
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung stellt für viele Selbstständige und Freiberufler eine wichtige Absicherungsmöglichkeit dar. Mit den Neuerungen der Rechtslage 2025 wurde das System weiter verbessert und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Eine sorgfältige Abwägung der individuellen Situation und eine professionelle Beratung sind jedoch unerlässlich, um die richtige Entscheidung zu treffen. Die Investition in die soziale Sicherheit kann sich langfristig als wertvoll erweisen und trägt zur Stabilität der selbstständigen Tätigkeit bei.
Der Beitrag wurde zuletzt am 15. 03.2025 aktualisiert. Der Websitebetreiber garantiert nicht für Aktualität, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden. Es wird empfohlen, professionelle Beratung zu suchen.