Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Obliegenheit

Bei dem Begriff der Obliegenheit handelt es sich um einen Rechtsbegriff, mit dem Verhaltensnormen beschrieben werden. Obliegenheiten sind insbesondere im Zivilrecht, Handelsrecht, Unterhaltsrecht und Versicherungsrecht zu beachten.

Mit Obliegenheit werden Handlungen beschrieben, die zwar nicht eingeklagt oder erzwungen werden können, aber zur Verhinderung von rechtlichen Nachteilen im eigenen Interesse als geboten gelten. Als Gebot im Eigeninteresse kann die Obliegenheit im Gegensatz zur Rechtspflicht nicht eingeklagt werden. Wird eine Obliegenheit jedoch nicht erfüllt, kann dies nach dem Verschuldensprinzip bei der Durchsetzung von Ansprüchen trotzdem Konsequenzen nach sich ziehen.

In Schuldverhältnissen stellen Obliegenheiten primäre Verpflichtungen dar. Oft ist damit gemeint, dass man auf seine eigenen Angelegenheiten Acht zu geben und dafür zu sorgen hat, dass Verpflichtungen eingehalten und erfüllt werden. Einen Gläubiger trifft zivilrechtlich die Obliegenheit, bei der Vertragserfüllung mitzuwirken, um nicht in Verzug zu geraten. Einen Geschädigten trifft die Obliegenheit, den eigenen Schaden zu mindern, um Ersatzansprüche nicht zu verlieren.

Versicherungsrechtliche Obliegenheiten gelten als Voraussetzungen für die Erhaltung von Ansprüchen aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag; also dem Erhalt des Versicherungsschutzes. Bei Obliegenheitsverletzungen kann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag kündigen oder sich auf Leistungsfreiheit berufen. Zu den typischen Obliegenheiten aus Versicherungen gehören Anzeigepflichten oder Gefahrenerhöhungen und weitere vertragliche Obliegenheiten, die sich aus den Versicherungsbedingungen ergeben.

Besonders häufig spielen Obliegenheiten beispielsweise bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen eine Rolle. Hat ein Geschädigter seine Obliegenheiten verletzt, kann ihm häufig ein Mitverschulden am Schaden angerechnet werden, was sich auf die Regulierung des Schadens auswirken kann.