Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Beitragszahlungspflicht

Die Beitragszahlungspflicht ist eine grundlegende Regelung im Rechtssystem, die dazu dient, die Finanzierung von bestimmten Leistungen oder Dienstleistungen sicherzustellen. Sie betrifft sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen und ist in der Regel gesetzlich festgelegt. Die Nichterfüllung der Beitragszahlungspflicht kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beitragszahlungspflicht bei Versicherungen
Ein gutes Beispiel für die Beitragszahlungspflicht ist die Versicherung. Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft, bei der der Versicherungsnehmer regelmäßig Beiträge zahlen muss, um im Gegenzug im Schadensfall eine finanzielle Absicherung zu erhalten. Die Höhe des Beitrags richtet sich dabei nach verschiedenen Faktoren wie dem Versicherungsumfang, dem Risiko und der Versicherungsdauer.
Die Beitragszahlungspflicht bei Versicherungen ist in der Regel monatlich oder jährlich zu erfüllen. Bei einigen Versicherungen, wie beispielsweise der Krankenversicherung, wird der Beitrag direkt vom Gehalt abgezogen. Bei anderen Versicherungen, wie der Haftpflichtversicherung, muss der Versicherungsnehmer den Beitrag selbstständig überweisen.

Konsequenzen bei Nichterfüllung der Beitragszahlungspflicht bei Versicherungen
Kommt der Versicherungsnehmer seinen Beitragszahlungen nicht nach, kann dies verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. In der Regel wird zunächst eine Mahnung verschickt, in der der Versicherungsnehmer aufgefordert wird, die ausstehenden Beiträge zu begleichen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz mehr und der Versicherungsnehmer muss im Schadensfall selbst für die Kosten aufkommen.
Beispiel
Max hat eine Hausratversicherung abgeschlossen und zahlt monatlich seinen Beitrag. Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten gerät er in Zahlungsrückstand und kann die Beiträge nicht mehr zahlen. Die Versicherung schickt ihm mehrere Mahnungen, doch Max ignoriert diese. Schließlich kündigt die Versicherung den Vertrag. Wenige Wochen später wird in Max' Wohnung eingebrochen und Wertgegenstände gestohlen. Da er keine Hausratversicherung mehr hat, muss er den Schaden selbst tragen.