Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Halbwaisenrente

Die Halbwaisenrente ist eine Leistung der deutschen Rentenversicherung, die minderjährigen Kindern oder jungen Erwachsenen in Ausbildung oder Studium gezahlt wird, wenn ein Elternteil verstorben ist. Die Halbwaisenrente soll dazu beitragen, den finanziellen Verlust durch den Tod eines Elternteils teilweise auszugleichen und sicherzustellen, dass die Ausbildung der Kinder nicht gefährdet wird. Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt in der Regel 10 Prozent der Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils zuzüglich eventueller Zuschläge.

Wer hat Anspruch auf die Halbwaisenrente?
Nicht jedes Kind, das einen Elternteil verliert, hat automatisch Anspruch auf die Halbwaisenrente. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

  1. Alter
    Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter bestimmten Umständen kann der Anspruch bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden, zum Beispiel wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.

  2. Versicherungszeiten
    Der verstorbene Elternteil muss die sogenannte Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Das bedeutet, dass er mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben muss.

  3. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
    Sowohl das Kind als auch der verstorbene Elternteil müssen bei dessen Tod in Deutschland wohnhaft oder gewöhnlich aufhältig gewesen sein, oder es müssen bestimmte zwischenstaatliche Abkommen oder andere Voraussetzungen erfüllt sein, die einen Anspruch begründen.

Beispiel für einen berechtigten Fall
Anna ist 16 Jahre alt und lebt in Deutschland. Ihr Vater, der bis zu seinem unerwarteten Tod als Ingenieur gearbeitet und regelmäßig in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat, verstirbt an einem Herzinfarkt. Da Anna noch minderjährig ist und ihr Vater die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, steht ihr die Halbwaisenrente zu. Da sie noch zur Schule geht und plant, danach zu studieren, kann sie bis zu ihrem 27. Lebensjahr Anspruch auf die Halbwaisenrente haben, solange sie die entsprechenden Nachweise über ihre Ausbildung erbringt.

Beispiel für einen nicht berechtigten Fall
Max ist 19 Jahre alt und hat gerade sein Abitur gemacht. Er plant, ein Jahr zu reisen, bevor er mit dem Studium beginnt. Kurz vor seiner geplanten Abreise verstirbt seine Mutter, die als Hausfrau lebte und nie in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Da seine Mutter die notwendige Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt hat und Max zum Zeitpunkt des Todes seiner Mutter nicht in Ausbildung war, sondern eine Weltreise geplant hatte, hat er keinen Anspruch auf die Halbwaisenrente.

Wie beantragt man die Halbwaisenrente?
Der Antrag auf Halbwaisenrente sollte bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:

  • Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweise über die Erfüllung der Wartezeit durch den verstorbenen Elternteil
  • Nachweise über die Ausbildung oder das Studium des Kindes, falls zutreffend

Es ist empfehlenswert, sich bei der Beantragung von der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen korrekt eingereicht werden.

Wie hoch ist die Halbwaisenrente?
Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt 10% der Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils, zuzüglich eines Zuschlags, der von der jeweiligen Rentenversicherung festgelegt wird. Die tatsächliche Höhe kann daher variieren, abhängig von den Beiträgen und der Beitragsdauer des verstorbenen Elternteils zur Rentenversicherung.

  • Beispiel 1
    Halbwaisenrente bei durchschnittlichem Einkommen
    Stellen wir uns ein Kind vor, dessen Vater nach 45 Berufsjahren verstorben ist. Der Vater hatte ein durchschnittliches Einkommen, das den aktuellen Rentenwerten entspricht. Die Rentenpunkte, die er für jedes Jahr seiner Erwerbstätigkeit erhalten hat, belaufen sich somit auf die Durchschnittswerte der Deutschen Rentenversicherung. Nehmen wir an, der Vater hätte bei seinem Tod eine Rente von 1.500 Euro monatlich erhalten.
    Die Halbwaisenrente für das Kind würde dann 10% von dieser Summe betragen, also 150 Euro. Zu diesem Betrag kommen noch eventuelle Zuschläge der Rentenversicherung hinzu, die regional variieren können.

  • Beispiel 2
    Halbwaisenrente bei überdurchschnittlichem Einkommen
    Als zweites Beispiel betrachten wir ein Kind, dessen Mutter sehr gut verdient hat und überdurchschnittlich viele Rentenpunkte gesammelt hat. Nehmen wir an, die Mutter hätte eine monatliche Rente von 2.500 Euro erhalten, wenn sie nicht verstorben wäre.
    In diesem Fall würde die Halbwaisenrente 10% von 2.500 Euro, also 250 Euro monatlich betragen, plus etwaige Zuschläge der Rentenversicherung.

Dies verdeutlicht, dass die Halbwaisenrente stark vom Einkommen und den Rentenbeiträgen des verstorbenen Elternteils abhängig ist.