Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kostenbeteiligung

Unter einer Kostenbeteiligung besteht man im Versicherungswesen den Anteil, den Versicherungsnehmer entweder ein Mal im Jahr oder aber pro Schadensfall selbst zu tragen haben. Die Kostenbeteiligung wird deshalb auch Selbstbeteiligung, Eigenanteil oder Zuzahlung genannt. Die Kostenbeteiligung wird als prozentualer oder absoluter Anteil vertraglich vereinbart oder gesetzlich festgelegt. Alle Summen, die im Schadenfall über die so festgelegte Kostenbeteiligung hinausgehen, werden von der Versicherungsgesellschaft übernommen.

Die Kostenbeteiligung stellt in verschiedenen Versicherungsbereichen die nicht vollständige Übernahme des versicherten Risikos dar. Aus Sicht der Versicherungsnehmer ist die Kostenbeteiligung das Eigenrisiko, bei diesem die potenziellen Kosten selbst getragen werden müssen. Durch die Kostenbeteiligung können Versicherungsprämien gesenkt werden, da die Versicherungsgesellschaft nicht allein das gesamte Risiko trägt. Auf der anderen Seite gibt es den Effekt, dass Versicherungsnehmer aufgrund der vereinbarten Kostenbeteiligung besonders vorsichtig agieren. Deshalb ist die Vereinbarung einer Kostenbeteiligung auch überall dort sinnvoll, wo Versicherungsnehmer die Risiken von Schäden selbst beeinflussen können – zum Beispiel wegen der vereinbarten Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung vorsichtiger fahren.

Eine Kostenbeteiligung gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung in Form von Eigenanteilen, Zuzahlungen oder manchmal auch freiwillige Selbstbehalte und Bonus-Programme.

Synonyme: Selbstbeteiligung,Eigenanteil,Zuzahlung