Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Teilauszahlung

Eine Teilauszahlung bezieht sich auf eine Teilzahlung oder Teilbetrag, der von einer Gesamtsumme abgezogen oder ausgezahlt wird. Dies kann in verschiedenen Kontexten auftreten, wie beispielsweise bei Krediten, Darlehen, Gehältern oder auch Versicherungen. Im Allgemeinen bedeutet eine Teilauszahlung, dass nicht die gesamte Summe auf einmal ausgezahlt wird, sondern nur ein Teil davon.

Teilauszahlung in Bezug auf Versicherungen
Eine Teilauszahlung bei Versicherungen bezieht sich auf die Auszahlung von Leistungen, die nicht den vollen Versicherungsbetrag umfassen. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass bei einer Teilauszahlung nicht der gesamte Versicherungsbetrag ausgezahlt wird, sondern nur ein Teil davon. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel bestimmte Bedingungen im Versicherungsvertrag oder auch die Art der Versicherung selbst. Eine Teilauszahlung kann dabei sowohl bei Schadensfällen als auch bei Vertragsende vorkommen.

Gründe für eine Teilauszahlung

  1. Versicherungsvertrag und Bedingungen
    In vielen Fällen ist eine Teilauszahlung bereits im Versicherungsvertrag festgelegt. Hier können bestimmte Bedingungen vereinbart sein, die eine Teilauszahlung vorsehen.
    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt hat oder die Versicherungssumme nicht vollständig erreicht wurde. Auch eine Selbstbeteiligung kann dazu führen, dass nur ein Teil der Versicherungssumme ausgezahlt wird.

  2. Art der Versicherung
    Bei einigen Versicherungen ist eine Teilauszahlung von vornherein vorgesehen. Dies ist beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung der Fall. Hier wird die Versicherungssumme nicht auf einmal, sondern in Form von regelmäßigen Auszahlungen, den sogenannten Rentenzahlungen, ausgezahlt. Auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann es zu einer Teilauszahlung kommen, wenn der Versicherte nur teilweise berufsunfähig ist und somit nicht die volle Versicherungssumme erhält.

  3. Schadensfall
    Im Falle eines Schadens kann es ebenfalls zu einer Teilauszahlung kommen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer nur teilweise für den Schaden verantwortlich ist oder die Schadenshöhe nicht die volle Versicherungssumme deckt. Auch hier können bestimmte Bedingungen im Versicherungsvertrag eine Teilauszahlung vorsehen.

Beispiele

  1. Teilauszahlung bei einer Kfz-Versicherung
    Stellen wir uns vor, ein Autofahrer hat einen Unfall verursacht und seine Kfz-Versicherung muss für den entstandenen Schaden aufkommen. In diesem Fall kann es zu einer Teilauszahlung kommen, wenn der Versicherungsnehmer nur teilweise für den Unfall verantwortlich ist. Ist er beispielsweise zu 50% schuld, so wird die Versicherung auch nur 50% des Schadens übernehmen.
  2. Teilauszahlung bei einer Kapitallebensversicherung
    Bei einer Kapitallebensversicherung wird die Versicherungssumme nicht auf einmal ausgezahlt, sondern in Form von Rentenzahlungen. Diese können monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich erfolgen. Somit handelt es sich hierbei um eine Teilauszahlung der Versicherungssumme.
  3. Teilauszahlung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
    Angenommen, ein Versicherter ist aufgrund eines Unfalls nur noch teilweise berufsunfähig. In diesem Fall wird die Berufsunfähigkeitsversicherung nur einen Teil der Versicherungssumme auszahlen, da der Versicherte noch in der Lage ist, teilweise zu arbeiten.

Zusammenfassung
Eine Teilauszahlung ist ein ausgezahlter Teilbetrag einer Gesamtsumme, der in Bereichen wie Krediten, Versicherungen oder Gehältern vorkommen kann. Bei Versicherungen bedeutet dies, dass nicht die volle Summe, sondern nur ein Teil gemäß den Vertragsbedingungen ausgezahlt wird. Die Gründe können unter anderem Nichterfüllung von Voraussetzungen, Selbstbeteiligung oder Teilberufsunfähigkeit sein. Bei Kapitallebensversicherungen erfolgt die Auszahlung in regelmäßigen Rentenzahlungen, nicht auf einmal. Im Schadensfall deckt die Teilauszahlung oft nur den anteiligen Schaden, wenn der Versicherte zum Beispiel nur teilweise verantwortlich ist.