FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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Tagespflege

Die Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeform für pflegebedürftige Menschen, die weiterhin zu Hause leben, tagsüber jedoch Betreuung und Unterstützung benötigen. Sie verbringen einen Teil des Tages in einer Pflegeeinrichtung und kehren anschließend in ihre Wohnung zurück. Tagespflege kann die häusliche Versorgung ergänzen, soziale Kontakte fördern und pflegende Angehörige entlasten.

 

Welche Leistungen bietet die Tagespflege?

Zum Angebot gehören die pflegerische Versorgung, Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten, gemeinsame Mahlzeiten und Betreuungsangebote. Auch notwendige medizinische Behandlungspflege kann in der Einrichtung erbracht werden. Der Tagesablauf richtet sich nach dem Konzept der Einrichtung und den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen. In der Regel gehört auch die notwendige Beförderung zwischen Wohnung und Tagespflegeeinrichtung zum Leistungsangebot.

 

Wer hat Anspruch auf Tagespflege?

Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 können Leistungen der Tagespflege beanspruchen, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt ist oder durch die Tagespflege ergänzt beziehungsweise gestärkt werden soll. Bei Pflegegrad 1 steht dafür kein eigener Leistungsbetrag zur Verfügung. Der monatliche Entlastungsbetrag kann jedoch auch für Tagespflege eingesetzt werden. Informationen zur Einstufung finden Sie auf unserer Seite zum Beantragen eines Pflegegrades.

 

Wer übernimmt die Kosten der Tagespflege?

Die Pflegeversicherung übernimmt bei den Pflegegraden 2 bis 5 die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich Betreuung, notwendiger medizinischer Behandlungspflege und Beförderung bis zu den gesetzlich festgelegten monatlichen Höchstbeträgen. Unterkunft, Verpflegung und gesondert berechenbare Investitionskosten müssen grundsätzlich selbst getragen werden. Für bestimmte Eigenanteile kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Die Leistungen der Tagespflege können zusätzlich zu Pflegegeld und ambulanten Pflegesachleistungen genutzt werden, ohne dass diese dadurch gekürzt werden. Weitere Informationen zur Finanzierung finden Sie auf unserer Seite zur sozialen Pflegeversicherung.

Synonyme: teilstationäre Tagespflege, Tagespflege für Pflegebedürftige, Tagespflegeeinrichtung, Pflege am Tag, teilstationäre Pflege