Begriff | Definition |
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Protektor Lebensversicherungs-AG | Bei der Protektor Lebensversicherungs-AG handelt es sich um die Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherungsgesellschaften. Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist eine private Auffanggesellschaft in der Lebensversicherungsbranche und verwaltet den gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherungsgesellschaften. Die Protektor Lebensversicherungs-AG dient dem Schutz der Versicherungsnehmer. Sie schützt Versicherungsnehmer vor den Folgen aus einer möglichen Insolvenz einer Lebensversicherungsgesellschaft. Die Versicherungsverträge werden dann trotzdem fortgeführt und auch die Leistungen für den Risikoschutz und die Altersvorsorge bleiben inklusive der bereits gewährten Gewinnbeteiligungen für Versicherungsnehmer erhalten. Die Aufgaben und Befugnisse aus dem im Jahr 2004 begründeten, gesetzlichen Sicherungsfonds hat die Protektor Lebensversicherungs-AG im Mai 2006 übernommen. Der Sicherungsfonds schützt die Ansprüche von Versicherungsnehmern, versicherten Personen, Bezugsberechtigten sowie anderen aus Lebensversicherungsverträgen begünstigen Personen. Seit dem werden die Vertragsbestände von den sich in Schwierigkeiten befindenden Lebensversicherungsgesellschaften durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf den gesetzlichen Sicherungsfonds übertragen, den die Protektor Lebensversicherungs-AG verwaltet. Gehandelt wird auf der Grundlage der Satzung, wonach Versicherungsbestände saniert und vom Sicherungsfonds übernommen werden. Die Protektor Lebensversicherungs-AG beschäftigt sich mit der Sanierung der jeweiligen Verträge, aber nicht mit der Sanierung von insolventen Lebensversicherungsgesellschaften.
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