Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pensions-Sicherungs-Verein

Beim mit „PSVaG“ abgekürzten Pensions-Sicherungs-Verein - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt es sich um die von der deutschen Wirtschaft gegründete Selbsthilfeeinrichtung mit dem Zweck, die betriebliche Altersversorgung im Falle einer Insolvenz eines Arbeitgebers unter Schutz zu stellen. Die Mitglieder des Vereins verstehen sich als Solidargemeinschaft, die das versicherte Risiko gemeinsam trägt. Der Pensions-Sicherungs-Verein handelt als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Durch den Verein wird die betriebliche Altersversorgung in Insolvenzfällen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und in Luxemburg gewährleistet. Der Pensions-Sicherungs-Verein ist an das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gebunden.

Der Pensions-Sicherungs-Verein übernimmt im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Versorgung von Rentnern, Anwärtern und Versorgungsberechtigten mit Anspruch auf eine insolvenzsichere Betriebsrente. Gesichert wird die Altersversorgung durch Versorgungszusagen sowie Zusagen von Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Abgewickelt werden die Rentenzahlungen durch ein Konsortium aus Lebensversicherungsunternehmen.

 

Synonyme: PSVaG