Begriff | Definition |
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Pensions-Sicherungs-Verein | Beim mit „PSVaG“ abgekürzten Pensions-Sicherungs-Verein - Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt es sich um die von der deutschen Wirtschaft gegründete Selbsthilfeeinrichtung mit dem Zweck, die betriebliche Altersversorgung im Falle einer Insolvenz eines Arbeitgebers unter Schutz zu stellen. Die Mitglieder des Vereins verstehen sich als Solidargemeinschaft, die das versicherte Risiko gemeinsam trägt. Der Pensions-Sicherungs-Verein handelt als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Durch den Verein wird die betriebliche Altersversorgung in Insolvenzfällen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und in Luxemburg gewährleistet. Der Pensions-Sicherungs-Verein ist an das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gebunden. Der Pensions-Sicherungs-Verein übernimmt im Falle einer Unternehmensinsolvenz die Versorgung von Rentnern, Anwärtern und Versorgungsberechtigten mit Anspruch auf eine insolvenzsichere Betriebsrente. Gesichert wird die Altersversorgung durch Versorgungszusagen sowie Zusagen von Unterstützungskassen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen. Abgewickelt werden die Rentenzahlungen durch ein Konsortium aus Lebensversicherungsunternehmen.
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Synonyme:
PSVaG |