Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Nachgelagerte Besteuerung

Bei der nachgelagerten Besteuerung handelt es sich um ein Prinzip, das u.a. im Bereich der Altersvorsorge eine Rolle spielt. Versicherungs- und Bausparverträge mit einer steuerlichen Begünstigung werden dann nachgelagert besteuert, wenn sie beliehen, abgetreten oder vorzeitig zurückgezahlt werden. Auch steuerlich begünstigte Gewinne aus Mehreinnahmen müssen manchmal für zurückliegende Jahre nachgelagert versteuert werden.

Eine nachgelagerte Besteuerung bedeutet im Bereich der Altersvorsorge, dass die Beiträge während der Phase des Ansparens steuerbegünstigt oder steuerbefreit sind und dafür aber Versorgungsbezüge in der Phase der Auszahlung teilweise oder ganz versteuert werden müssen. Voll versteuert werden müssen Riester-Renten. Andere private Renten müssen hingegen nur in Höhe des Ertragsanteils bei Renteneintritt versteuert werden. Seit 2005 sind Zahlungen aus Lebensversicherungen nach fünf Beitragsjahren sowie zwölf Laufzeitjahren abzüglich der Einzahlungen ab einem bestimmten Lebensjahr zur Hälfte steuerfrei. Vor 2005 waren die Zahlungen aus Kapitallebensversicherungen komplett steuerpflichtig.

Seit Anfang 2005 sind auch gesetzliche Renten zum Teil steuerpflichtig. Zu Beginn galt als steuerpflichtig der 50 %-ige Anteil der Rente. Jährlich stieg dieser Anteil um zwei Prozentpunkte bis zum Jahr 2020 auf 80 %. Seit dem Jahr 2021 steigt der steuerpflichtige Anteil um einen Prozentpunkt im Jahr, sodass im Jahr 2040 die vollen 100 % erreicht werden. Ähnlich geschieht dies bei den steuerfreien Anteilen der Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Der jeweils steuerfreie Anteil wird bei Rentenantritt in einen Freibetrag umgewandelt, der immer gleich hoch bleibt. Dadurch wird ausgeschlossen, dass der steuerpflichtige Rentenanteil bei einer Rentenerhöhung mit ansteigt.