Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pensionsversicherung

Eine Pensionsversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der Versicherungsnehmer regelmäßige Beiträge einzahlt und im Gegenzug im Rentenalter eine lebenslange monatliche Rente erhält. Sie dient dazu, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und finanzielle Engpässe zu vermeiden. Die Beiträge werden von einem Versicherungsunternehmen verwaltet und angelegt, um im Rentenalter eine ausreichende Rente auszuzahlen.

Welche Pensionsversicherungen gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Pensionsversicherungen, die sich hauptsächlich in der Art der Beitragszahlung und der Höhe der Auszahlungen unterscheiden. Die wichtigsten Pensionsversicherungen sind die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge.

  1. Gesetzliche Rentenversicherung
    Die gesetzliche Rentenversicherung ist die bekannteste und größte Form der Pensionsversicherung in Deutschland. Sie ist eine staatliche Versicherung, bei der Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zahlen. Die Höhe der Rente richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und der Anzahl der Versicherungsjahre. Die gesetzliche Rentenversicherung ist verpflichtend für alle Beschäftigten und Selbstständigen in Deutschland.

  2. Betriebliche Altersvorsorge
    Die betriebliche Altersvorsorge wird vom Arbeitgeber angeboten und ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur gesetzlichen Rente. Der Arbeitgeber zahlt dabei einen Teil der Beiträge, während der andere Teil vom Arbeitnehmer getragen wird. Die Beiträge werden entweder als Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung angelegt. Die Höhe der Rente hängt von der Art der Anlage und der Dauer der Einzahlung ab.

  3. Private Altersvorsorge
    Die private Altersvorsorge umfasst alle Formen der Vorsorge, die nicht von staatlichen oder betrieblichen Versicherungen abgedeckt werden. Dazu zählen zum Beispiel private Rentenversicherungen, Riester- und Rürup-Verträge, sowie die private Kapitallebensversicherung. Die Beiträge werden individuell festgelegt und die Höhe der Rente ist abhängig von der Anlageform und der Einzahlungsdauer.

Zusammenfassung
In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Pensionsversicherung, die als Altersvorsorge dienen. Die gesetzliche Rentenversicherung ist verpflichtend für Arbeitnehmer und Selbstständige, wobei die Rente von den Beitragszahlungen und Versicherungsjahren abhängt. Die betriebliche Altersvorsorge wird vom Arbeitgeber unterstützt und ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Private Altersvorsorgen sind individuelle, nicht-staatliche Versicherungen, wie private Rentenversicherungen und Riester-Renten. Die Rente bei allen Versicherungen hängt von den Einzahlungen und der Anlageform ab.