Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pensionsversicherung

Die Pensionsversicherung ist Bestandteil des österreichischen Pensionssystems. Nach dem zentralen Prinzip soll durch die Pension der Lebensstandard aufrecht erhalten werden können. Pensionsleistungen sind in Österreich Versicherungsleistungen, die es nicht nur im Alter gibt. Auch bei einer eingeschränkten Erwerbsunfähigkeit können Pensionen auch schon in jungen Jahren ausgezahlt werden. Hinterbliebene erhalten nach einem Todesfall Waisen- oder Witwen- bzw. Witwer-Pensionen.

Geregelt werden Pensionen in Österreich im APG Allgemeinen Pensionsgesetz. Träger der Pensionsversicherung ist die PVA Pensionsversicherungsanstalt, die BVAEB Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter im Bereich Eisenbahnen sowie Bergbau oder die SVS Sozialversicherung der Selbständigen.

Anspruch auf Leistungen aus der Pensionsversicherung besteht bei Eintritt des Versicherungsfalles, Erfüllung der Mindestversicherungszeit und Erfüllung von weiteren Anspruchsvoraussetzungen. In Österreich gilt ein Pflichtversicherungssystem für alle Erwerbstätigen. Pensionsversicherungszeiten aus dem EU-Ausland können bei der Pensionsberechnung berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Versicherungszeiten aus einem Staat, mit dem ein entsprechendes Abkommen besteht.